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Immobilien: Abgelesen wird in der Wohnung im Uhrzeigersinn

Skalen der Verdunstungsröhrchen vorher notieren / Bei eklatanten Abweichungen zu den eigenen Daten Unterschrift verweigernVON ANDREAS LOHSE Mit dem Ende der Heizperiode stapfen sie wieder durch unsere Wohnungen: Jene Kittelmänner, die vor den Heizkörpern in die Knie gehen, um die Striche an den dort installierten Röhrchen abzulesen.Und kurz darauf bittet uns der Vermieter, Heizkosten nachzuzahlen; seltener bekommen wir Geld zurück.

Skalen der Verdunstungsröhrchen vorher notieren / Bei eklatanten Abweichungen zu den eigenen Daten Unterschrift verweigernVON ANDREAS LOHSE Mit dem Ende der Heizperiode stapfen sie wieder durch unsere Wohnungen: Jene Kittelmänner, die vor den Heizkörpern in die Knie gehen, um die Striche an den dort installierten Röhrchen abzulesen.Und kurz darauf bittet uns der Vermieter, Heizkosten nachzuzahlen; seltener bekommen wir Geld zurück. Seit 1981 schreibt die Heizkostenverordnung vor, Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern verbrauchsabhängig abzurechnen.Das hat Sinn: Viele Mieter werden nur dann Energie sparen, wenn sie den Verbrauch beeinflussen können. Um den Verbrauch zu erfassen sind zwei Systeme gebräuchlich: Heizkostenverteiler und Wärmezähler.Letztgenannte messen zwar den tatsächlichen Verbrauch, sind allerdings sehr teuer und deshalb nur in wenigen Wohnungen montiert.Weit verbreitet sind hingegen die "Heizkostenverteiler", jene oben offenen und mit einer Spezialflüssigkeit gefüllten Verdunstungsröhrchen an den Heizkörpern.Sie messen allerdings nicht die tatsächlich verbrauchte Wärmemenge, sondern dienen nur als "Hilfsmeßverfahren".Mehr als 40 Millionen solcher Geräte sollen inzwischen installiert sein, vermutlich vor allem wegen des unproblematischen Einbaus und der geringen Kosten von etwa 10 Mark pro Stück.Entsprechend der Wärmeabgabe des Heizkörpers verdunstet die Flüssigkeit, und die verbliebene Menge wird einmal jährlich abgelesen. Damit der Heizkostenverteiler richtig arbeitet, muß er etwas über der Mitte des Heizkörpers - genauer: in einer Höhe von 75 Prozent, gemessen von der Unterkante, montiert sein.Sitzt er zu hoch, verdunstet die Flüssigkeit schneller.Das passiert übrigens auch bei Wärmestaus, die dann auftreten können, wenn beispielsweise lange Gardinen den Heizkörper verdecken oder er sogar mit Möbeln und Kästen zugebaut ist. Wenn erst der Mann vom Meßdienst in der Wohnung ist, geht alles sehr rasch.Um Überraschungen zu vermeiden, sollte deshalb der Mieter unbedingt vorher selber die Skalen in aller Ruhe notieren.Abgelesen wird im Uhrzeigersinn: Der erste Heizkörper links von der Wohnungstür ist die Nummer eins, dann geht es immer an der Wand entlang durch alle Zimmer von Heizung zu Heizung, bis man wieder an der Wohnungstür angekommen ist. Haben die Heizkostenverteiler nur eine Skala, wird sie am tiefsten Punkt des etwas gewölbten Flüssigkeitsspiegel abgelesen.Bei zwei Skalen sollten beide abgelesen werden: Die linke ist die Einheitsskala, die rechte die Produktskala, nach der die Heizkostenabrechnung erstellt wird.Ein Vergleich Ihrer abgelesenen Werte mit denen des Firmenmitarbeiters ist empfehlenswert.Gibt es eklatante Abweichungen, sollte die Unterschrift auf dem Protokoll verweigert und ein entsprechender Vermerk gemacht werden.Reklamationen zur Heizkostenabrechnung müssen an den Vermieter gerichtet werden.Er ist Ihr Vertragspartner, der seinerseits die Meßdienstfirma beauftragt. Kontrollieren Sie auch die neu eingebauten Röhrchen: Sie müssen bis über den Nullstrich hinaus gefüllt sein, denn die Flüssigkeit verdunstet - allerdings sehr wenig - auch bei normaler Raumtemperatur. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, daß mindestens 50, höchstens 70 Prozent der Gesamtkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden.Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden nach einem festen Maßstab - meist nach Größe der Wohnung - auf die Mieter verteilt. Die verbrauchsabhängige Abrechnung gilt auch für die Mieter in Ostberlin.Bis Ende 1995 mußten an allen Heizkörpern Erfassungsgeräte installiert sein.Diese Pflicht besteht allerdings nur dort, wo die Heizkostenverordnung auch eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt.Davon ausgenommen sind beispielsweise Wohnungen mit Einrohrheizungen, in denen die Mieter den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen können.Ausnahmen gelten auch, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich, unwirtschaftlich oder die Heizanlage besonders energiesparend ist (Wärmepumpen, Solaranlagen). Bei einem Umzug sollte man den Heizkostenverteiler am Umzugstag oder bei Übergabe der Wohnung im Beisein von Zeugen selbst ablesen.Rechtlich umstritten ist, ob Mieter oder Vermieter die Kosten einer Zwischenablesung tragen, wenn damit eine Firma beauftragt wird. Übrigens: Rückforderungsansprüche des Mieters wegen zu viel bezahlter Heizkosten bei fortbestehendem Mietverhältnis verjähren nach Ablauf von vier Jahren, entschied das Oberlandesgericht Hamburg.Kümmern Sie sich also rechtzeitig darum!

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