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Immobilien: an Detlef Haritz Rechtsanwalt und Steuerberater

Spekulationssteuer ist nicht vom Tisch

Der Bundesfinanzhof hat die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien für rechtswidrig erklärt. Ich habe schon bezahlt. Kann ich meine Steuern jetzt zurückfordern?

Ganz so leicht ist es leider nicht. Richtig ist zwar, dass der Bundesfinanzhof am 16.Dezember 2003 Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Immobiliengeschäften angemeldet hat. Doch das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht. In dem ihm vorgelegten Beschluss des Bundesfinanzhofs geht es darum, ob die Spekulationsfrist bei Grundstücksgeschäften rückwirkend rechtswirksam ist. Hintergrund: Der Fiskus wollte die längere Spekulationsfrist auch für solche Grundstücksgeschäfte einführen, bei denen bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung (zum 1.Januar 1999) die alte Spekulationsfrist abgelaufen war, und der Fiskus nach alter Rechtslage schon keine Steuern mehr fordern durfte. Wer betroffen ist und einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten hat, sollte Einspruch einlegen sowie die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung beantragen. Ob der Betroffene am Ende bezahlen muss, wird vom Spruch der obersten Richter abhängen. Ganz anders verhält es sich mit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen bei Wertpapiergeschäften. Hier besteht Steuerfreiheit für Geschäfte aus den Jahren 1997 und 1998. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Dieses Urteil ist aber nicht auf Immobiliengeschäfte übertragbar. Ausschlaggebend für die Entscheidung zu den Wertpapieren waren praktische Erwägungen: Kauf und Verkauf von Aktien können wegen des Bankgeheimnisses vom Fiskus nicht nachvollzogen werden, und die Richter wollten nicht ehrliche Bürger bestrafen, die Gewinne dennoch anmelden. Dagegen sind die Ämter bei Immobiliengeschäften immer beteiligt, und deshalb kann sich niemand dem Zugriff des Fiskus entziehen. Aufgrund neuer finanzgerichtlicher Urteile ist auch die Besteuerung von Wertpapierspekulationsgeschäften in 1999 und 2000 fraglich. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Detlef Haritz

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