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Immobilien: an Egbert Kümmel Rechtsanwalt

Wer zahlt die Dielen-Schäden?

Ich habe eine Eigentumswohnung erworben. In einem Zimmer sind die Dielen um neun Zentimeter durchgebogen. Muss ich oder muss die Hausgemeinschaft bezahlen, wenn die Ursache für den Schaden ermittelt wird?

Die Dielen in einer Eigentumswohnung sind Sondereigentum. Dafür ist immer der Eigentümer der Wohnung verantwortlich. Reparaturen gehen also auf seine Kosten. Die Teile des Hauses, die unter den Dielen liegen, sind dagegen Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen zum Beispiel Deckenbalken sowie Materialien, die dazwischen zur Dämmung eingefügt wurden. Bei Altbauten ist das üblicherweise eine Schüttung aus Stroh und Lehm. Besteht die Vermutung, dass Deckenbalken unter den Dielen marode sind und instand gehalten werden müssen, dann ist die Hausgemeinschaft für die Überprüfung des Schadens zuständig. Sie muss also auch bezahlen. Der Wohnungseigentümer muss aber zunächst die Hausverwaltung ansprechen. Diese wird die Entscheidung meistens der Eigentümerversammlung überlassen. Stimmt diese einer Überprüfung des Schadens zu, dann muss der Verwalter die beschlossenen Maßnahmen durchführen lassen. Lehnt die Eigentümerversammlung die vorgeschlagene Überprüfung ab, dann muss der betroffene Eigentümer innerhalb eines Monats diese Ablehnung gerichtlich anfechten. Zugleich muss er beantragen, dass die Eigentümergemeinschaft zur Durchführung der Maßnahme gerichtlich verpflichtet wird. Kommt die Angelegenheit vor Gericht, dann muss der Wohnungseigentümer die Richter davon überzeugen, dass ein Instandhaltungsbedarf besteht. Bei einem Gefälle von neun Zentimetern spricht die Lebenserfahrung dafür, dass es Probleme beim Unterbau gibt. Diese würde ein verständiger Hauseigentümer in der Regel beseitigen. So lange keine Gefahr für das Gebäude besteht, sollte der Eigentümer aber keine Arbeiten eigenmächtig in Auftrag geben. Denn dann ist ungewiss, ob die Gerichte der Gemeinschaft die entstandenen Kosten aufbürden. Meistens werden solche Erstattungsansprüche zurückgewiesen. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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an Egbert Kümmel

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