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Immobilien: an Frank Rodloff Rechtsanwalt

Erben dürfen auch nicht spekulieren

Ich will meinen Söhnen Eigentumswohnungen schenken. Wann können die Kinder die Immobilien weiterverkaufen, ohne Spekulationssteuer zahlen zu müssen?

Auch in diesem Fall gilt die so genannte Spekulationsfrist von zehn Jahren. Nur wer Immobilien länger als zehn Jahre hält, kann diese steuerfrei veräußern. Die Frist beginnt mit dem Tag der Anschaffung. Werden Immobilien verschenkt, dann wird diese Frist auch nicht ausgesetzt. Dem Beschenkten wird also die Haltedauer der Immobilie durch den Vorbesitzer angerechnet. Eine Ausnahme gilt bei selbst genutztem Immobilieneigentum. Dieses kann ohne Einhaltung der Zehnjahresfrist steuerfrei veräußert werden. Wer eine Immobilie auf seine Kinder überträgt, sollte jedoch auch an die Schenkungssteuer denken. Von dieser bleibt man nur befreit, wenn das Objekt weniger als 205000 Euro Wert ist. Jedes Kind hat Anspruch auf diesen Freibetrag. Ist das verschenkte Objekt mehr wert, dann müssen Kinder den Betrag mit sieben bis maximal 30 Prozent versteuern. Günstiger ist es, eine teure Immobilie in mehreren Teilen stückweise steuergünstig zu vererben. Denn die Freibeträge können alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden. Ein beliebtes Modell der steuerlichen Gestaltung des Immobilienerbes besteht darin, das Objekt zu übertragen gegen Einräumung eines Nießbrauchrechtes. Der Vorteil besteht darin, dass die Eltern die Mieteinnahmen behalten und trotzdem die Immobilie schon an ihre Kinder verschenkt haben. Allgemein wird angenommen, dass der Gesetzgeber in naher Zukunft schwerwiegende Änderungen im Erbschaftssteuerrecht vornehmen wird. Hintergrund ist die Kritik des Bundesfinanzhofes an zahlreichen Privilegierungen. Dazu zählt die geringe Besteuerung gewerblichen Immobilienbesitzes. Hier sind die niedrige Bemessungsgrundlage beim Immobilienwert in der Kritik sowie die hohen Freibeträge für betriebliches Vermögen. Noch liegt aber keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vor, das in dieser Sache das letzte Wort hat. Foto: Thilo Rückeis

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