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Immobilien: an Hartmann Vetter Berliner Mieterverein

Was tun bei Blei im Wasser?

Eine Wasserprobe, die wir bei der Stiftung Warentest eingereicht haben, weist einen hohen Bleigehalt auf. Nun fürchten wir um unsere Gesundheit. Was können wir tun?

Als Sofortmaßnahme sollte man vor dem Genuss von Wasser, den Hahn aufdrehen und das Wasser einige Zeit ablaufen lassen. Denn die Bleikonzentration ist besonders hoch, wenn das Wasser längere Zeit in der Leitung gestanden hat. Für Babynahrung sollte grundsätzlich unbedenkliches Wasser verwendet werden, also am besten spezielle als solche ausgewiesene Produkte erwerben. Außerdem sollte man den Vermieter über das Ergebnis informieren, damit die Quelle der Bleibelastung ermittelt werden kann. In seltenen Fällen sind noch Bleirohre vor oder in der Übergabestation im Haus vorhanden. Diese müssten dann von den Wasserwerken ersetzt werden. Meistens sind jedoch die im Haus verlegten Leitungen Schuld an der Bleibelastung. Besonders bei Altbauten, die bis 1918 entstanden, wurden Bleirohre gerne verwendet, weil sich diese gut verarbeiten lassen. Ob ein Mangel gegeben ist, hängt von der Höhe der Bleikonzentration ab. Nach der neuen Trinkwasserverordnung liegt der Grenzwert bei 25 Mikrogramm pro Liter Blei. Ab 1. Dezember 2013 dürfen nur noch 10 Mikrogramm enthalten sein. Werden diese Werte überschritten, dann liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung der Miete um etwa zehn Prozent berechtigt. Außerdem muss der Vermieter die Bleirohre auswechseln. Allerdings wird von der Rechtsprechung teilweise dann ein Mangel verneint, wenn der Grenzwert nach kurzem Ablaufen lassen des Wassers deutlich unterschritten wird. Sicherheitshalber sollte man deshalb einen zweiten Test machen, bei dem die Probe erst dann genommen wird, wenn das Wasser kühler ist und daher nicht in der Leitung gestanden hat. Ist auch diese Probe verbleit, dann besteht akuter Handlungsbedarf. Der Vermieter, der dann nicht unverzüglich handelt, setzt sich dann unter Umständen Schadensersatzansprüchen des Mieters aus. Außerdem besteht ein Sonderkündigungsrecht durch den Mieter. Foto: Hiss

an Hartmann Vetter

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