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Immobilien: an Hartmann Vetter, Berliner Mieterverein

Geringere Miete bei Bauarbeiten?

Weil eine Fassade saniert wird, können nicht mehr alle Fenster und Balkontüren unseres Hauses geöffnet werden. Haben Mieter Anspruch auf eine Umsetzwohnung oder auf Erstattung der Hotelkosten? Und wer muss das zahlen: Der Eigentümer der Wohnung oder die Eigentümergemeinschaft, die die Arbeiten in Auftrag gab?

Wenn Baumaßnahmen an einem Miethaus erforderlich sind und dies zu Beeinträchtigungen für den Mieter führt, dann ist dieser zu einer Minderung der Miete berechtigt. Wie hoch die Mietminderung ausfällt, das hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. Wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist, wie es hier der Fall zu sein scheint, dann kann die Mietminderung 100 Prozent betragen. Wenn eine anderweitige Unterbringung erforderlich ist, können die dafür entstehenden Kosten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Gegebenenfalls kann der Mieter sogar einen Kostenvorschuss verlangen. Bei der Auswahl des Hotels muss der Grundsatz der Angemessenheit gelten. Der Bewohner einer einfachen Wohnung in einfacher Lage, kann nicht in ein Luxushotel umziehen. Ob der Vermieter diese Kosten bei der Eigentümergemeinschaft geltend machen kann, das hängt von einer entsprechenden Vereinbarung oder Beschlussfassung ab. In aller Regel ist das aber nicht der Fall. Wenn nur ein Teil der Zimmer auf der Seite des Hauses liegen, das eingerüstet wird, dann kann die Miete auch nur anteilmäßig gemindert werden. Dabei gilt aber grundsätzlich, dass diese Räume dann auch nicht genutzt werden können. In dem konkreten Beispiel wäre dies dann nicht der Fall, wenn ein Fenster zur nicht eingerüsteten Seite geöffnet werden kann, so dass die anderen Räume auf diese Weise gelüftet werden können. Die Minderung der Miete wird anhand der Fläche der nicht nutzbaren Räume berechnet. Allerdings wird eine Abstellkammer anders zu bewerten sein als das Wohnzimmer. Die Mietminderung bezieht sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung immer auf die Bruttowarmmiete. Der Abzug erfolgt also von der monatlichen Überweisung. Foto: Uwe Steinert

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