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Immobilien: an Hartmann Vetter Hauptgeschäftsführer Mietervererein

Verwalter muss Tauben bekämpfen

Eine Mitbewohnerin unseres Hauses füttert regelmäßig Tauben. Die dadurch angelockten Vögel verschmutzen die Fassade sowie die Balkone. Im Nachbarhaus befindet sich eine Kita, die auch von den Auswirkungen betroffen ist. Wir haben schon die Hausverwaltung angesprochen. Diese sagt, sie könne nichts unternehmen. Ist das richtig?

Nein, die Hausverwaltung ist durchaus berechtigt und sogar verpflichtet, etwas zu unternehmen. Stadttauben gehören in Städten inzwischen zum Straßenbild. Als ursprüngliche Felsbewohner haben sie sich an städtische Verhältnisse angepasst und profitieren von der Nähe zum Menschen. Sie brüten bevorzugt an Häuserfassaden, in Nischen, auf Simsen oder auf Dachböden. Tauben können, zumindest wenn sie massenhaft vorkommen, Gebäude durch ätzenden Kot beschädigen und Bewohner durch Lärm und Schmutz belästigen. Es gehen aber auch gesundheitliche Gefahren von ihnen aus. Eine Reihe von Schädlingen und so genannten Lästlingen können von den Brut- und Futterplätzen in den Wohn- und Arbeitsbereich des Menschen überwechseln. Für immungeschwächte Menschen kann dies zu einer konkreten Gesundheitsgefahr werden. Deswegen werden sie vielfach auch als Ratten der Lüfte bezeichnet.

Tauben zu füttern ist übrigens kein Ausdruck von Tierliebe, im Gegenteil, diese degenerieren durch ein übermäßiges Nahrungsangebot und verlieren ihre Widerstandsfähigkeit. Es ist daher geboten, gegen massenhaftes Auftreten von Tauben etwas zu unternehmen. Die Hausverwaltung muss angesichts der Gefahren für die Mitbewohner, insbesondere auch für die Kinder in der Kita, der Tauben fütternden Mieterin das Füttern auf dem Grundstück untersagen. Bei weiteren Verstößen wäre diese abzumahnen und ggfs. auch als letztes Mittel mit einer Kündigung des Mietverhältnisses zu disziplinieren.

In Berlin ist das Taubenfüttern, im Gegensatz zu beispielsweise Nürnberg, nicht öffentlich-rechtlich verboten. Lediglich das Straßenreinigungsgesetz verbietet das Füttern – wenn damit eine Verschmutzung einhergeht.

Die Hausverwaltung sollte darüber hinaus bauliche Maßnahmen vornehmen, um die Tauben zu vergrämen. Dach- oder Flurfenster sollten nicht offen stehen oder zerbrochen sein, auf Simsen und Fensterbänken sollten Taubendrähte gespannt oder Dornen geklebt werden, Hinterhöfe sollten ständig sauber gehalten werden. Foto: Steinert

an Hartmann Vetter

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