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Immobilien: an Katrin Dittert Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

Alle zahlen für das, was allen gehört

Wir sind Eigentümer eines Reihenhauses in einer Siedlungsgemeinschaft. Unsere Reihenhauszeile liegt als einzige nicht an der Straße und wird deshalb durch gesonderte Versorgungsleitungen angebunden. Durch Wurzeleinwuchs wurden diese Leitungen beschädigt und müssten unter Kostenaufwand repariert werden. Die Eigentümer der anderen Reihenhauszeile wollen sich an den Kosten nicht beteiligen. Kann entgegen der anderslautenden Gemeinschaftsordnung durch einen Beschluss die Kostenlast auf uns abgewälzt werden?

Anlagen und Einrichtungen, die zum gemeinschaftlichen Gebrauch und Nutzen dienen, stehen stets im Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen etwa gemeinsame Wege, Grünflächen, Garagen und Versorgungsanlagen. Das gilt auch für Versorgungsleitungen, die vom öffentlichen Netz der Straße abzweigen und durch die Gemeinschaftsanlage verlaufen. Diese Zuordnung der Leitungen ist zwingend, Gemeinschaftseigentum bleibt immer Gemeinschaftseigentum. Nur die von der Hauptleitung abgehenden Stränge zu den einzelnen Reihenhäusern stehen im jeweiligen Sondereigentum, da diese Leitungen nur den einzelnen Eigentümern dienen. Bei diesen Leitungen kann vereinbart werden, dass aus dem Sondereigentum gemeinschaftliches Eigentum wird, was Auswirkungen auf die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung hätte.

Für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums sind ebenso alle Eigentümer verantwortlich wie für die damit verbundenen Kosten – es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung steht eine andere Regelung.

Die Veränderung der Gemeinschaftsordnung bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Eigentümer und kann gegen den Willen einzelner Miteigentümer nicht vorgenommen werden. Es bedarf neben der Zustimmung sämtlicher Eigentümer auch der Eintragung im Grundbuch, damit etwaige Rechtsnachfolger geschützt werden. Um die Kostenverantwortlichkeit zu ändern, müssten dem alle Eigentümer einvernehmlich zustimmen; die Gemeinschaftsordnung und das Gesetz sehen dies ansonsten nicht vor. Foto: Wolff

– Haben Sie auch Fragen rund um die Immobilie: zu Mieten, Eigentum oder Urteilen? – Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: Redaktion.Immobilien@

tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Immobilien, 10876 Berlin

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur die Fragen beantworten können, die zur Veröffentlichung ausgewählt werden.

an Katrin Dittert

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