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Immobilien: an Michael Schick Immobilienverband Deutschland

Wie kündigt man Maklern?

Ich will meine Eigentumswohnung verkaufen. Dazu zwei Fragen. Ich habe einem Makler einen unbefristeten Auftrag erteilt. Wie kann ich diesen wieder lösen, notfalls auch ohne dessen Zustimmung? Zuletzt bot ein mir unbekannter Makler meine Immobilie ohne meine Zustimmung auf einer Internet-Börse an. Was kann ich tun?

Seriöse Makler bieten grundsätzlich keine Immobilien an, wenn sie keinen Alleinauftrag vom Eigentümer haben. Der Ehrenkodex unseres Verbandes verbietet dies ausdrücklich. Sollte dies dennoch vorkommen, kann der Eigentümer dem Anbieter das verbieten. Notfalls kann man mit einer einstweiligen Verfügung gerichtlich dagegen vorgehen, weil der Eigentümer einen Unterlassungsanspruch hat. Zudem handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, der von anderen Maklern abgemahnt werden kann. Allerdings können Immobilieneigentümer auch selbst etwas dazu beitragen, dass solche Pannen erst gar nicht passieren. Der beste Schutz ist die Vergabe eines Alleinauftrages an einen konkreten Makler des eigenenVertrauens. Ist dies noch nicht geschehen, dann sollten Eigentümer auch vorsichtig bei Antworten auf eigene Inserate des Objektes in Tageszeitungen sein. In der Regel melden sich neben Privatinteressenten auch Makler, die das Objekt gerne vermitteln wollen, weil sie bereits Interessenten für Immobilien dieser Art und Größe haben. Und auch hier gilt dann wieder: Der Auftrag sollte nur einem einzigen Makler erteilt werden. Allen anderen Maklern muss der Eigentümer unmissverständlich deutlich machen, dass der Auftrag bereits anderweitig vergeben ist. Nur so weiß der Eigentümer mit Gewissheit, von wem seine Immobilie auf dem Markt angeboten wird. Alleinaufträge von Maklern haben meistens eine Laufzeit von sechs, neun oder zwölf Monaten. Gibt es keinerlei Befristung, was selten ist, und wurde der Vertrag anhand vorgefertigter Formulare verfasst, dann ist die Vereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingung ohnehin unwirksam. Anders ist die Sachlage bei echten Individualvereinbarungen. Diese sind in der Praxis jedoch sehr selten zu finden. Foto: Kai-Uwe Heinrich

– Haben Sie auch Fragen rund um die Immobilie: zu Mieten, Eigentum oder Urteilen? – Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: Redaktion.Immobilien@

tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Immobilien, 10876 Berlin

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