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Immobilien: an Ulrich Löhlein Hausverwalter in Berlin

Wer zahlt das Graffiti-Säubern?

Unsere Fassade wird oft mit Graffiti beschmiert. Sind die Kosten für die regelmäßige Entfernung auf die Mieter umlegbar?

Umlagefähig sind nur Kosten, deren Verteilung im Mietvertrag vereinbart wurde und die einer Grundlage in gesetzlichen Betriebskostenverordnungen entspringen. Dies sind Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks regelmäßig entstehen. Hierzu zählen keine Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten an den Gebäuden.

Selbst wenn die Beseitigung von Graffiti regelmäßig anfällt, wird es sich dabei um nicht umlagefähige Kosten der Instandhaltung handeln. Durch die Graffitibeseitigung wird eine Beschädigung des Gebäudes repariert, womit eine Kostenumlage auf die Mieter nicht möglich ist.

Aus der Praxis erfahre ich zunehmende Unzufriedenheit von Mietern, die in verschmierten Häusern wohnen. Entsprechend wird eine umgehende Beseitigung durch das sofortige Überstreichen mit Fassadenfarbe durch den Hausmeister vorgenommen, womit sich erfahrungsgemäß die Zahl der aufgebrachten Graffitis deutlich reduziert. Selbst mit der danach recht fleckigen Fassade sind die meisten Bewohner inzwischen zufriedener als mit einem besprühten Haus. Gleichzeitig bewegen sich die Kosten auch für den Vermieter in erträglicherem Rahmen. Wenn selbst das sofortige Überstreichen nicht hilft, könnte als dauerhafte, aber anfänglich sehr teure Maßnahme eine Begrünung des Gebäudesockels vorgenommen werden.Foto: privat

an Ulrich Löhlein Hausverwalter in Berlin

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