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Immobilien: Auch der Bund macht alte Rechnungen wieder auf

Nicht nur Restitutionsforderungen, sondern auch die Rückzahlung von Uraltschulden aus der Zeit vor 1945 droht Eigentümern von Grundstücken in den neuen Ländern. Rechtsanwalt Gunnar Schnabel zufolge klagt die KfWMittelstandsbank stellvertretend für den Bund alte Reichsmarkforderungen ein.

Nicht nur Restitutionsforderungen, sondern auch die Rückzahlung von Uraltschulden aus der Zeit vor 1945 droht Eigentümern von Grundstücken in den neuen Ländern. Rechtsanwalt Gunnar Schnabel zufolge klagt die KfWMittelstandsbank stellvertretend für den Bund alte Reichsmarkforderungen ein. Hintergrund: Die Grundpfandrechte waren besatzungsrechtlich nach Ende des Weltkrieges enteignet worden. Der Bund sieht sich nun als Rechtsnachfolger der „Besatzungsmacht“ und verlangt von den Grundeigentümern eine Tilgung dieser Uraltschulden. Diese beliefen sich im Schnitt auf Summen von etwa 200000 Reichsmark. Rund ein Viertel davon verlange der Bund in Euro als Rückzahlung. Der Bund nehme es ernst mit seinen Forderungen, wie Drohungen zeigten, die Beträge würden notfalls durch Vollstreckungen ins Grundbuch eingetrieben, so dass unter Umständen sogar eine Zwangsversteigerung der Immobilie drohe. Betroffen seien nahezu alle Grundstücke im Ostteil der Stadt. In den Grundbüchern seien in der Regel Versicherungsgesellschaften, Kredithäuser oder auch Privatpersonen als Gläubiger eingetragen. Die Forderungen waren zu DDR-Zeiten nicht gelöscht worden, weil die Grundbücher aufgrund der Verstaatlichung von Privateigentum ohnehin nicht anerkannt und daher auch kaum gepflegt wurden. ball

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