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Immobilien: Bares für Wohnungslisten

Firma verspricht großes Angebot günstiger Immobilien, verlangt dafür aber bis zu 199 Euro

Um die kostenpflichtige Einsicht von Listen mit angeblich freien Wohnungen gibt es wieder Streit. Der Berliner Mieterverein rät davon ab, entsprechende Dienstleistungen der Firma „Woli GmbH“ in Anspruch zu nehmen. Das Kürzel steht für „Wohnungslistencenter GmbH“, und deren Geschäft geht so: Die Firma inseriert in Tageszeitungen und im Internet Wohnungen. Ruft man bei der Firma an, dann sind die Immobilien nach Angaben von Betroffenen und des Mietervereins häufig „bereits anderweitig vergeben“. Dem enttäuschten Anbieter wird aber der Zugang zu einer Datenbank angeboten. Zuvor muss er sich aber registrieren lassen. Dazu muss er bei der Firma vorsprechen und dort bis zu 199 Euro bezahlen.

Der Geschäftsführer von Woli räumt ein, „dass wir nicht jede Wohnung in unserer Datenbank exklusiv haben“. Die Objekte würden „aus Medien zu uns kommen“. Ein CallCenter sammle aber auch Informationen von Wohnungsbesitzern, die Nachmieter suchten. Auch von Hausverwaltern und Eigentümern beziehe man Wohnungsangebote.

Beim Tagesspiegel hatten sich auch Mieter gemeldet, die einen Anruf von der Firma erhalten hatten. Diese hatte die Mieter gebeten, die Wohnung in die Listen aufnehmen zu dürfen.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) rät davon ab, diese Art von Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen: „Wir können Wohnungssuchenden nur empfehlen, sich direkt an die Verwerter der Wohnungen zu wenden“, sagt Vizepräsident Michael Schick. Dies seien die Hausverwaltungen, die Hauseigentümer oder Makler, die den Auftrag für die Vermittlung der Immobilie hätten. Diese würden eine Provision nur bei Erfolg erhalten: wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages komme. Daher bestehe auch nicht die Gefahr, Geld auszugeben, ohne dafür mit Sicherheit eine Gegenleistung zu erhalten.

Für den Berliner Mieterverein bietet Woli eine ähnlich streitbare Dienstleistung wie die jüngst vom Markt verschwundene Firma „Home-Info“ an. Diese hatte die Vermittlung von Wohnungen in Aussicht gestellt und war deshalb vom Mieterverein wegen Verstoßes gegen das „Wohnraumvermittlungsgesetz“ verklagt worden. Demnach darf nur dann Geld für die Vermittlung von Wohnraum verlangt werden, wenn es tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages kommt. Die Home-Info verlor den Prozess, doch der Mieterverein blieb auf den Verfahrenskosten sitzen: Bei der Firma war nichts mehr zu holen. ball

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