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Immobilien: Bedrohtes Idyll

Berliner Kleingärten sind begehrt. Doch eine Parzelle ist schwer zu bekommen. Im Schnitt warten Bewerber drei Jahre auf einen Vertrag. Und nun drohen aufgrund eines Gerichtsurteils auch noch Pachterhöhungen

Auch die „Laubenpieper“ klagen über den verregneten Sommer. Dirk Loombeek wollte eigentlich die Wochenenden auf seinem Grundstück im „Schöneberger Südgelände“ verbringen. Doch der Regen hat ihm und seiner kleinen Familie einen Strich durch die Rechnung gemacht. Dabei gibt es noch viel zu tun an der kleinen Hütte und dem 200 Quadratmeter großen Garten – denn erst im April hat der 32-jährige Vater einer dreijährigen Tochter den Pachtvertrag für die Laube unterschrieben.

Doch der verregnete Sommer könnte bald noch zu den geringsten Sorgen des jungen Pächters zählen. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes hat die Tür für eine Erhöhung der Pachten in Kolonien weit geöffnet. Eine der Begründungen in dem Urteil lautet: Wenn die Kleingärten nicht vorrangig zum Anbau von Nutzpflanzen dienen, fällt die Begrenzung der Pachten nach Bundeskleingartengesetz weg. Dann wäre es vorbei mit der billigen Pacht von nur 130 Euro im Jahr, die zum Beispiel Loombeek zahlt.

„In Berlin gibt es keinen einzigen Kleingarten, der nach dem jüngsten BGH-Urteil noch unter den Schutz des Gesetzes fällt“, sagt Rechtsanwalt Gunnar Schnabel. Denn Kleingärten würden heute größtenteils als Erholungsgrundstücke genutzt – und nur noch selten vorrangig zum Anbau von Obst und Gemüse. Deshalb seien sie auch keine Kleingärten mehr. So das Urteil des BGH’s, laut Schnabel. Damit würden die Gärten auch nicht mehr einen besonderen rechtlichen Schutz genießen: „Deshalb können die Eigentümer die Pachten nun drastisch erhöhen“, sagt Schnabel. Im Fall einer Kolonie in Pankow, die von dem Urteil betroffen ist, gibt es zu einer Pachterhöhung auch keine Alternative mehr.

Dass auch andere Kolonien wegen des Richterspruches bald höhere Pachten zahlen müssen, glaubt der Chef vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde nicht. Jürgen Hurt sagt: „Das war ein Einzelfall und ausschlaggebend war für das Gericht, dass viele Datschen auf dem Gelände größer sind als das Gesetz erlaubt.“ Die Häuschen in Kleingärten dürfen maximal 24 Quadratmeter groß sein. Und sie dürfen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht dauerhaft bewohnt werden. Doch auch wenn die Eigentümer auf Grundlage des Urteils die Lauben in Frage stellen, kündigt Hurt schon einmal kampfeslustig an: „Dann werden wir uns wehren!“

Dabei hatte man den Streit um die Berliner Kleingärten gerade beigelegt: Am 6.April hat der Senat im Auftrag des Abgeordnetenhauses einen Kleingartenentwicklungsplan beschlossen. Und danach werden 81 Prozent aller Verträge mit Kolonien auf landeseigenen Grundstücken auf lange Sicht verlängert. Rechnet man sogar die privaten Anlagen dazu – dort drohen eher Kündigungen als bei Landesflächen –, dann sind berlinweit nur fünf Prozent aller Gärten ungesichert. Nur in City-Lagen von Wilmersdorf, etwa am Olivaer Platz nahe Kurfürstendamm, laufen „Schutzfristen“ für fünf Kolonien aus. „Doch geräumt wird erst, wenn bewilligte Baupläne für ein Projekt vorliegen“, sagt Beate Profé, Referatsleiterin Stadtgrün beim Bausenat. Schneller werden Laubenpieper in Neukölln ihre Gärten aufgeben müssen, weil dort die Autobahn zum Ring verlängert werden soll. Dort sind zwölf Kolonien bedroht.

Über diesen Plan ist man auch bei der Senatsverwaltung ganz froh. Überlegungen, auf Grundlage des BGH-Urteils zum Pankower Fall auch bei anderen Kolonien den Kleingartenstatus zu prüfen und die geringen Pachten in Frage zu stellen, gibt es derzeit nicht.

Vielleicht auch deshalb, weil die Macht der Laubenpieper legendär ist – und von Politikern gefürchtet. Beate Profé, lange Jahre Baustadträtin in Charlottenburg, hallt noch heute der Kampfruf der Laubenpieper zur Berlin-Wahl 1989 in den Ohren: „Wer Kleingärtner quält, wird abgewählt.“ Mit diesem Slogan hätten die Pächter damals gegen den Flächennutzungsplan des CDU-FDP-Senats protestiert, der viele Kleingärten zu Bauland umwidmen wollte – der Senat wurde abgewählt. „Zusammen mit Angehörigen und Freunden kommen die 70000 Pächter von Parzellen gut und gerne auf 200000 Stimmen“, sagt Profé. Falsche Politik bleibe da nicht ungestraft.

Unter den innerstädtischen Kolonien, die weggefallen wären, hätte auch die Kolonie „Zur naturgemäßen Gesundheitspflege“ in Charlottenburg gezählt. Hier hätte das olympische Dorf gestanden, wenn Berlin Austragungsort der Spiele geworden wäre. Hier hat Helmut, der seinen Nachnamen nicht gedruckt sehen will, seit 1998 seinen Garten. Der 42-jährige hat die 200 Quadratmeter große Parzelle übernommen, als seine Frau schwanger war. Dem früheren Pächter musste er 3500 Euro „Ablöse“ bezahlen. Auf diese Summe hatten die von der Kolonie beauftragten Gutachter den Wert der Obstbäume und der Bauten festgelegt.

Helmut wohnt in Spandau und arbeitet in Wilmersdorf – die Laube liegt genau auf halbem Wege. Der Angestellte und seine Familie verlegen im Sommer ihren Wohnsitz kurzerhand auf das Grundstück. Ganz legal ist das nicht. Denn laut Bundeskleingartengesetz, auf das sich das BGH-Urteil beruft, ist seit 1983 das Dauerwohnrecht abgeschafft. Wer seine Laube vor diesem Datum errichtet hatte, etwa 3000 Pächter in der Stadt, sind von diesem Verbot ausgenommen. Zu diesen zählt auch eine 85-jährige Bewohnerin der Wilmersdorfer Kolonie Oeynhausen. Sie ist in dem Kleingarten sogar zur Welt gekommen.

Doch die Wenigsten pachten ihr Grundstück ein ganzes Leben lang. Beim Landesverband Berlin der Gartenfreunde hat man eine „durchschnittliche Verweildauer“ von genau 27,5 Jahren ermittelt. Danach gibt es einen Wechsel des Pächters.

Bei Dirk Loombeek und Familie dauerte es rund ein Jahr bis er im April auf das Schöneberger Südgelände ziehen konnte. Das ist wenig gemessen an der üblichen Wartezeit: Dreieinhalb Jahre müsse man sich „im Innenbereich“ gedulden, so Verbandspräsident Jürgen Hurt, bis man in Schöneberg, Wilmersdorf oder auch Wedding einen Pachtvertrag bekomme. Rund 10000 Bewerber stehen auf der Warteliste, doch nur 5000 „Parzellanten“ kündigen jährlich ihren Pachtvertrag.

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