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Immobilien: Bei hohem Verbrauch den Zähler prüfen Eichpflicht bei Lesegerät für Wasser und Strom

Während die Mieten nur noch moderat steigen, werden die Betriebskosten immer teurer. Wer beim Verbrauch spart und dennoch immens hohe Wasser- oder Wärmerechnungen hat, sollte prüfen, ob der Zähler defekt sein könnte.

Während die Mieten nur noch moderat steigen, werden die Betriebskosten immer teurer. Wer beim Verbrauch spart und dennoch immens hohe Wasser- oder Wärmerechnungen hat, sollte prüfen, ob der Zähler defekt sein könnte. Klare Regeln, wie diese zu funktionieren haben, gibt es: bei Wärme-, Gas-, Strom- und Wasserzähler gilt die Eichpflicht.

Die Pflicht greift für Geräte, „die im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden“. Konkret: Geeichte Geräte sind Pflicht, wenn Energie oder Wasser abgelesen und abgerechnet werden im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, Wohnungseigentümern und deren Gemeinschaft, Kleingartenverein und Mitgliedern, Campingplatzverwaltung und Gästen. Wer ungeeichte Geräte nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das selbst genutzte Haus bleibt von der Eichpflicht verschont.

Das Eichgesetz sieht vor, dass die Kaltwasserzähler in der Wohnung nach sechs Jahren nachgeeicht werden müssen. Für Wärme- und Warmwasserzähler gilt eine Frist von fünf Jahren, für Gaszähler und elektronische Stromzähler eine von acht Jahren, für Stromzähler mit Läuferscheibe eine von 16 Jahren. Wann der Zähler geeicht wurde und wann die Frist abläuft, steht auf der Geräteplombe oder der Klebemarke. Nach Ablauf der Frist muss das Gerät nachgeeicht werden. Die zuständigen Eichämter oder andere Prüftstellen eichen die Zähler aber nicht in Haus oder Wohnung.

Theoretisch müssten die Zähler ausgebaut, mitgenommen, überprüft, neu justiert und wieder eingebaut werden. In der Zwischenzeit müsste ein Ersatzgerät installiert sein. „Da das alles zu aufwändig und zu teuer ist, heißt Nacheichung in der Praxis: Austausch der Zähler gegen neue Geräte“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Neben den Eichämtern dürfen auch so genannte „beliehene Unternehmen“ Messgeräte eichen. Bundesweit arbeiten heute Hunderte private Unternehmen als Prüfstellen. Darunter sind auch Versorgungsunternehmer oder Gerätehersteller.

In der Regel bleiben die Kosten dafür beim Mieter hängen, und zwar über die Betriebskostenabrechnung. Die Betriebskosten- und Heizkostenverordnung sehen es so vor. Neue Wasseruhren kosten ab 30 Euro. Stromzähler verleihen die Versorger gegen ein paar Euro monatlich. Ropertz: „Häufig findet man diese Kostenposition unter der Überschrift ’Eichservice’ oder ’Geräteservice’ in der Abrechnung wieder.“ Die anfallenden Kosten dürfen aber nicht überteuert sein. Sie müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu der Einsparung stehen, die mit den Messgeräten zu erzielen sind. Für den Vermieter gilt laut Heizkostenverordnung eine Installationspflicht. Er muss also die Mieträume mit Erfassungssystemen ausstatten, für Wasser und auch für Energie. Der Mieter muss dies dulden. Wer in einer Eigentümergemeinschaft wohnt, trägt die Kosten für den Zähleraustausch über die Nebenkostenabrechnung.

Ist die Eichfrist eines Zählers abgelaufen, ist der Mieter gegen verdächtig hohe Wasser- und Wärmeabrechnungen geschützt: Denn der Vermieter darf die Messergebnisse dann nicht der Abrechnung zu Grunde legen. „Er muss in diesen Fällen verbrauchsunabhängig, also letztlich nach der Wohnfläche abrechnen“, so Ropertz. „Mieter können dann unter Umständen 15 Prozent des auf sie entfallenden Kostenanteils abziehen.“

In der Praxis sind defekte Zähler aber die große Ausnahme. „Beschwerden über falsch gehende Zähler bekommen wir selten“, sagt Fritz Steinkämper vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen , „noch seltener gehen die Geräte dann wirklich falsch. Das zeigen unsere Belastungstests.“ Häufiger komme es vor, dass Mieter oder Vermieter Zähler manipulieren, um den Verbrauch scheinbar zu drosseln. Bei Überprüfungen fliegen derartige Betrügereien meistens auf. Wer dennoch an einen Gerätedefekt glaubt, kann bei den Eichbehörden und den anderen autorisierten Stellen eine „Befundprüfung“ veranlassen. Geht der Zähler falsch, muss der Vermieter die Kosten der Prüfung übernehmen.

www.mieterbund.de – Deutscher Mieterbund

www.agme.de – Arbeitsgemeinschaft für das Mess- und Eichwesen

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