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Immobilien: Beim Festpreis ist nicht alles fest Schlüsselfertiges Bauen:

Darauf sollte man achten

Wer einen Vertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses unterzeichnet, glaubt den Endpreis für die eigenen vier Wände genau zu kennen – den vereinbarten Kaufpreis. Doch dies ist oft nicht der Fall. Der Verband Privater Bauherren hat im Zuge seiner Beratungsarbeit festgestellt, dass die vertraglich vereinbarten Kosten um durchschnittlich 23000 Euro überschritten werden. Schuld daran seien Mängel bei den Bauverträgen, so die Verbraucherschützer.

„Fast zwei Drittel aller Bauverträge haben eklatante Mängel“, sagt Thomas Penningh, Vorstandsmitglied des Verband Privater Bauherren (VPB). Die Folge: In der Regel müssen sie erheblich zuzahlen, bevor sie ihr Haus beziehen können. Denn meistens haben die Baufirmen das „Hausrecht“ auf dem Grundstück und könnten im Streitfall dem Eigentümer sogar das Betreten verbieten. Einige Beispiele für Leistungen, die in den Verträgen oft nicht enthalten sind:

Abwasser. Die Abwasserrohre führen viele Bauträger nur bis einen Meter außerhalb der Wände des Hauses. So steht es in vielen Verträgen. Der Bauherr muss sich dann selbst um den Anschluss seines Hauses ans öffentliche Kanalnetz kümmern. Das kostet Geld und Zeit, denn er muss diese Anschlüsse beantragen.

Aushub . Was geschieht mit der Erde, die bei der Aushebung der Baugrube übrig bleibt? Der Bauträger lässt sie meistens auf dem Grundstück liegen. Der Bauherr muss auf eigene Faust einen geeigneten Transportunternehmer finden und den Abtransport des Aushubs aus eigener Tasche bezahlen. Das ist teuer – vor allem, wenn das Erdreich belastet ist. Der Bauherr steht dabei unter Zeitdruck, denn oft liegt der Aushub dem weiteren Baufortgang buchstäblich im Wege.

Bauleiter. Bauträger stellen ihrem Bauherrn im Vertrag einen Bauleiter an die Seite. Das schreiben die Landesbauordnungen so vor. Der Bauleiter muss sogar namentlich im Vertrag benannt werden. Allerdings ist der Begriff Bauleiter für den Bauherrn irreführend, denn der Bauleiter steht im Dienste des Bauträgers und ist damit automatisch Partei. Er wird im Zweifelsfall immer die Interessen des Bauträgers vertreten, nicht die des Bauherrn. Deshalb empfiehlt es sich für alle privaten Bauherren, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Baustelleneinrichtung . Streit gibt es immer wieder über die Baustelleneinrichtung und deren Umfang. Der Bauvertrag sollte genau regeln, welche Geräte zur Bauausführung nötig sind, deren Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück, die Zufahrten und die Standplätze für den Baukran, das Zwischenlager für den Bodenaushub, die Bereitstellung von Strom und Wasser sowie eines Toilettenhäuschens und die Bauschuttbeseitigung.

Bodenplatte . Häufig findet sich im Vertrag ein Passus, der sich auf die Bodenplatte bezieht. Sie ist teilweise im Preis inbegriffen, aber nur unter der Voraussetzung idealer Bodenbedingungen. Da die praktisch nie vorliegen, muss nachgebessert werden. Dies ist eine beliebte Möglichkeit, Bauherren unter Zeitdruck und Hinweis auf den Bauablauf zusätzlich zur Kasse zu bitten. ball

Der Verband privater Bauherren hat eine Liste der Risiken ins Internet gestellt unter www.vpb.de im Bereich „Service“, Stichwort „Gemeinheiten“.

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