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Brandschutzversicherung: Keine höhere Brandgefahr durch Leerstand

Eine Brandschutzversicherung muss auch dann zahlen, wenn das Feuer in einem leer stehenden Haus ausgebrochen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die Fachzeitschrift „Recht und Schaden“ (Heft 2/2010) berichtet (AZ: 8 U 99/09).

Eine Brandschutzversicherung muss auch dann zahlen, wenn das Feuer in einem leer stehenden Haus ausgebrochen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die Fachzeitschrift „Recht und Schaden“ (Heft 2/2010) berichtet (AZ: 8 U 99/09). Die Richter gaben damit einem Hauseigentümer recht, der nach einem Brand seine Versicherung in Anspruch nehmen wollte. Das Unternehmen wandte ein, der Versicherte habe nicht mitgeteilt, dass das Wohnhaus seit Monaten leer stehe. Die Richter urteilten aber, im Ergebnis sei die Gefahr eines Feuers durch den Leerstand nicht höher gewesen. Zwar könnten einerseits Unbekannte leichter eindringen und Schaden anrichten. Andererseits seien die für ein bewohntes Haus denkbaren Brandgefahren aber weggefallen.dpa

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