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Immobilien: Das gilt nicht zur Weihnachtszeit

Im Streitfall würde es auch für weihnachtsbedingten Lärm und weihnachtsbedingtes Licht herhalten – das Landesimmissionsschutzgesetz. Tenor: Schädliche Umwelteinwirkungen müssen vermieden werden.

Im Streitfall würde es auch für weihnachtsbedingten Lärm und weihnachtsbedingtes Licht herhalten –

das Landesimmissionsschutzgesetz. Tenor: Schädliche Umwelteinwirkungen müssen vermieden werden.

Entscheidende Lux . Um zu beurteilen, ab wann eine Lichtbelästigung schädlich ist, gibt der Arbeitskreis Immissionsschutz „Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtemissionen“. Je nachdem, ob es sich um ein Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet handelt, sind verschiedene Grenzwerte vorgegeben. Für Wohngebiete beträgt der Grenzwert ein Lux, gemessen wird am Fensterrand desjenigen, der sich gestört fühlt.

Gemessen in Dezibel . Auch bei Lärmbelästigungen können sich Anwohner auf das Immissionsschutzgesetz berufen. Die Spandauer Altstadt mit einem der beliebtesten Weihnachtsmärkte liegt in einem Mischgebiet. Für den Markt gibt es jedoch eine Ausnahmegenehmigung, so dürfen Weihnachtslieder und Fahrbetriebe tagsüber (zwischen 7 und 20 Uhr) bis zu 70 Dezibel sein, für Ruhezeiten, Sonn- und Feiertags liegt die Lärmgrenze bei 65 Dezibel. khei

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