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Immobilien: Das Vorkaufsrecht wird ins Grundbuch eingetragen

Wer sich für einen Mietkauf entscheidet, muss genau rechnen – und vorsichtig sein. Immobilienexperten und Verbraucherschützer raten: Miete und Miete vergleichen.

Wer sich für einen Mietkauf entscheidet, muss genau rechnen – und vorsichtig sein. Immobilienexperten und Verbraucherschützer raten:

Miete und Miete vergleichen. Oft sind die Mieten beim Mietkauf höher als in einem klassischen Mietobjekt, schließlich stottert der Mieter mit ihr ja bereits einen Teil des Kaufpreises ab. Wem die Differenz zwischen Kauf-Miete und Normal-Miete zu hoch erscheint, sollte sich unbedingt an die nächste Verbraucherzentrale wenden.

Den Bauzustand überprüfen. Um sich vor teuren Überraschungen zu schützen, sollten Mietkäufer (wie andere Käufer übrigens auch) das gewünschte Objekt von einem Fachmann untersuchen lassen. Häufig bedingen sich die Verkäufer aus, dass sich der Mieter in den Jahren bis zum endgültigen Erwerb auch um die Instandhaltung des Objektes kümmern muss. In einer solchen Klausel können sich teure Folgekosten verstecken.

Auf jeden Fall zum Notar.

Ein Mietkaufvertrag ist eine Mischung aus Miet- und Kaufvertrag und muss in jedem Fall notariell beurkundet werden. Eigentümer wird der Mieter erst, wenn er den vereinbarten Kaufpreis komplett bezahlt hat. Das heißt auch: Ein Vorkaufsrecht muss im Grundbuch eingetragen sein. Außerdem muss klar geregelt sein, was bei einem Umzug oder einem Verkauf passiert, welche Folgen eine Insolvenz des Anbieters hat und wie der Mieter unter Umständen wieder aus seinem Kaufvertrag herauskommt. csi

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