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Immobilien: Denkmäler und Förderungen

Das Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin ist seit genau zehn Jahren in Kraft – und hat sich nach Auffassung der Behörden bewährt. Wer eine Immobilie besitzt, die unter Denkmalschutz steht, sollte vor etwaigen Umbauten z unächst den Denkmalpfleger in seinem Bezirk ansprechen .

Das Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin ist seit genau zehn Jahren in Kraft – und hat sich nach Auffassung der Behörden bewährt. Wer eine Immobilie besitzt, die unter Denkmalschutz steht, sollte vor etwaigen Umbauten z unächst den Denkmalpfleger in seinem Bezirk ansprechen . Dieser muss nicht nur zustimmen, sondern gibt auch Informationen über die Fördertöpfe . So bezuschusst beispielsweise das Land Berlin Arbeiten an privaten Baudenkmälern aus einem Fördertopf, der mit jährlich rund 2,3 Millionen Euro gefüllt ist.

Weil die Erfassung der Baudenkmäler in Berlin schon weit fortgeschritten ist, ist nur in ganz seltenen Fällen noch damit zu rechnen, dass weitere Häuser, Gärten und Parks oder unterirdische Bauten (Bunker beispielsweise) neu unter Denkmalschutz gestellt werden.

Eine Übersicht über die Baudenkmäler ist für viele Bezirke bereits in Buchform erhältlich. Die Bände gibt es im Buchhandel, wenn sie nicht wie beim Stadtteil Friedenau vergriffen sind – eine zweite Auflage ist in Arbeit. Anders als in Berlin wird in Brandenburg über eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes diskutiert. Unklar ist noch, welche Änderungen erfolgen werden. ball

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