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Immobilien: Der Arbeitsplatz zu Hause

Die Zahl derjenigen, die sich ihren Arbeitsplatz zu Hause einrichten, steigt - sei es, um Job, Kinder und Familie besser in den Griff zu bekommen oder deshalb, weil das Unternehmen eine Präsenz im Betrieb nicht fordert und der Austausch von Aufgaben und Ergebnissen elektronisch stattfindet.In vielen Wohnungen fehlt es jedoch an Platz, den Mietern mitunter an Ideen, wie sich ein Eckchen für Schreibtisch und Computer, Telefon und Fax einrichten läßt.

Die Zahl derjenigen, die sich ihren Arbeitsplatz zu Hause einrichten, steigt - sei es, um Job, Kinder und Familie besser in den Griff zu bekommen oder deshalb, weil das Unternehmen eine Präsenz im Betrieb nicht fordert und der Austausch von Aufgaben und Ergebnissen elektronisch stattfindet.In vielen Wohnungen fehlt es jedoch an Platz, den Mietern mitunter an Ideen, wie sich ein Eckchen für Schreibtisch und Computer, Telefon und Fax einrichten läßt.Ein großformatiges, mit 300 Fotos reichhaltig bebildertes Buch gibt Anregungen, wie sich Mobiliar geschickt so anordnen läßt, daß auch in einer 2-Zimmer-Wohnung noch Raum für den Arbeitsplatz bleibt.Die Amerikanerin Donna Paul machte aus der Not, sich einen Heimarbeitsplatz zu schaffen, eine Tugend.Sie besuchte Menschen, denen es ähnlich ging, und schuf ein anregendes Werk, das inspiriert, es den Vordenkern in Sachen Raum-Ökonomie nachzumachen: Eine zweite Etage in hohe Zimmer einzubauen beispielsweise, Gästezimmer und Büro miteinander zu kombinieren oder selbst in der Küche noch ein paar Quadratmeter zu finden, wo man sein Tagewerk verrichten kann.Allerdings stellt sich beim Betrachten der Bilder mitunter die Frage, ob mancher Inhaber der vier Wände überhaupt ein "Büro" im Sinne von Arbeitsplatz benötigt.Mancher Designer-Tisch von namhaften Künstlern, aber auch die antike Mahagoniplatte wirken eher so, als bestünde die Arbeit ihrer Nutzer hauptsächlich darin, mit Anlageberatern zu telefonieren.Kostbare Materialien, geschichtsträchtige Antiquitäten dominieren das Interieur, ein exklusiver Stil, den sich mancher Bewohner einer kleinen Wohnung nicht wird leisten können.Wer hofft, im ambitionierten Stil von "Schöner Wohnen" billige Lösungen nebst Bastelanleitung zu finden, wird hier nicht fündig.Dafür inspiriert das Buch, Farbe, Design und Wohnen fernab des Ikea-Standards miteinander zu verbinden.

Wer zur Miete wohnt, sollte sich vor größeren Umgestaltungen allerdings Gedanken über die Frage machen, welche Art Berufsausübung bei uns in Mietwohnungen erlaubt ist.Für alle Tätigkeiten, die nach außen hin als berufliche oder gewerbliche Nutzung des privaten Domizils erkennbar sind, beispielsweise durch Hinweisschilder oder Publikumsverkehr, ist eine Genehmigung des Vermieters erforderlich.Er kann dafür sogar einen Gewerbezuschlag verlangen, der - wie eine Gewerbemiete auch - frei verhandelbar ist und bei etwa zehn Mark pro Quadratmeter liegen dürfte.

Jede Tätigkeit, die nur innerhalb der eigenen vier Wände ausgeübt wird und die anderen Bewohner des Miethauses nicht stört, ist auch ohne Erlaubnis zulässig.Wer Büroarbeiten am heimischen Schreibtisch erledigt oder am Wochenende zu Hause Akten liest, muß keine mietrechtlichen Konsequenzen fürchten.So hat beispielsweise das Landgericht Hamburg entschieden, daß die "gelegentliche büromäßige Nutzung einer Wohnung kein unzulässiger Gewerbebetrieb" sei.Der Mieter hatte in diesem Fall zeitweise zu dienstlichen Besprechungen in die Wohnung eingeladen, was der Vermieter gerichtlich untersagen lassen wollte.Die Richter ließen den Mieter unbehelligt, denn einer Genehmigung, so entschieden sie, habe es dafür nicht bedurft.

Ähnlich sah es in einem anderen Fall das Landgericht Stuttgart: Dort hatte ein Vermessungsingenieur einen Raum seiner Wohnung steuerlich als Arbeitszimmer abgesetzt.Ein kleines Hinweisschild am Briefkasten wies zudem auf die berufliche Tätigkeit des Mieters hin.Als der Vermieter mit dem Hinweis auf diese, seiner Meinung nach unzulässige, Heimarbeit kündigte, machte der Mieter geltend, er arbeite überwiegend abends und am Wochenende zu Hause und ansonsten in einem Ingenieurbüro.Das Gericht folgte dieser Begründung und sah in der Tätigkeit des Mieters keine erhebliche gewerbliche Nutzung.Die Räumungsklage wurde abgewiesen.

Sogar ein Schneider mit nur geringem Publikumsverkehr von täglich etwa zwei Kunden bewege sich in den Grenzen des Erlaubten, wenn er zu Hause und ohne Hilfskräfte arbeitet, entschied das Landgericht Hamburg.Werden allerdings störende Maschinen eingesetzt oder geben sich Kunden die Klinke in die Hand, müsse dies der Vermieter nicht mehr dulden, meinen bundesweit mehrere Gerichte übereinstimmend.

Soll eine Wohnung hingegen vollständig in Geschäftsräume umgewandelt werden und beispielsweise künftig als Anwaltspraxis dienen, ist dafür eine Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes erforderlich.Andernfalls liegt eine verbotene Zweckentfremdung vor: Die privaten Räume werden zu anderen als Wohnzwecken genutzt, und das ist strafbar.Allerdings wurde im März dieses Jahres die sogenannte Zweckentfremdungsverbotsverordnung durch den Bausenator gelockert.Bis dahin durfte lediglich ein einziger Raum einer Wohnung genehmigungsfrei für andere Zwecke als Wohnen genutzt werden.Jetzt ist die teilgewerbliche Nutzung einer Wohnung durch den Wohnungsinhaber dann genehmigungsfrei, wenn weniger als 50 Prozent der Wohnfläche zu anderen Zwecken genutzt wird.Begründung: Aufgrund der in Teilbereichen entspannten Wohnungsmarktlage sei es nicht mehr erforderlich, das Zweckentfremdungsverbot generell so restriktiv anzuwenden wie bisher.

Donna Paul: Das Büro zu Hause.Mit Fotos von Grey Crawford.Gerstenberg Verlag, Hildesheim.84 DM, 250 Seiten.

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