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Immobilien: Der Countdown nach dem Notartermin Vor dem Erwerb einer Immobilie sollte die Finanzierung stehen

Nicht nur für den Bauherrn ist die Immobilienfinanzierung eine wichtige Sache, sondern auch für die Bank. Beide wollen möglichst wenig Risiken eingehen.

Nicht nur für den Bauherrn ist die Immobilienfinanzierung eine wichtige Sache, sondern auch für die Bank. Beide wollen möglichst wenig Risiken eingehen. Das verursacht einstweilen Schwierigkeiten.

Wer eine Immobilie erwerben will, sollte vor der Unterschrift des Kaufvertrages deren Finanzierung geklärt haben. Am besten lässt er sich ein verbindliches Darlehensangebot von seiner Bank geben. Das ist nicht ganz einfach zu bekommen. Denn die Bank muss immer fürchten, dass sich Käufer und Verkäufer doch nicht einigen können. Dann hat die Bank vergeblich eine Darlehenssumme finanziert. Und das kostet sie fünf bis zehn Prozent der Vertragssumme.

Es gibt auch andere Wege. Denn die wenigsten Verkäufer von Immobilien verlangen vom Käufer schon bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages den Kaufpreis oder den Nachweis einer Bankfinanzierung. Üblich ist es dagegen, dass der Notar einen Termin zur Zahlung des Kaufpreises in den Vertrag hineinschreibt. Das lässt dem Käufer etwa vier Wochen Zeit nach Unterzeichnung des Kaufvertrages. Kann er dann nicht bezahlen, wird es teuer. Er muss entweder eine Vertragsstrafe zahlen oder der Vertrag wird rückabgewickelt. Die Kosten dafür betragen fünf bis 10 Prozent des Kaufpreises. Sollte die Bank bei der Angebotserstellung schon deutlich machen, dass ihr vier Wochen zur Zusage des Darlehens nicht ausreichen, sollten der Käufer auf eine längere Frist im Vertrag drängen. Einstweilen helfen auch verbindliche Angebote mit Unterschriften der Bank, um das Risiko von Verzögerungen bei der Auszahlung des Kredits einzugrenzen. Ist der Kaufvertrag beim Notar erst einmal unterzeichnet, ist mit Hilfe des Angebots eine Darlehenszusage durch die Bank innerhalb von vier Wochen eher zu erreichen.

Beim Erwerb von Altbauten sind im Grundbuch häufig noch Hypotheken auf den n des Verkäufers eingetragen. Diese Belastung löscht das Amt erst dann, wenn der Verkäufer seine Schulden bezahlt hat. Nun will der Verkäufer das Geld des Käufers aber meistens just dazu verwenden. Andererseits überweist die Bank des Käufers frühestens dann die Kreditsumme, wenn im Grundbuch der begehrte Platz an erster Stelle frei ist. Um diese Klippen zu umschiffen, muss der Käufer ein Notaranderkonto einrichten. Darauf überweist seine Bank den Kaufpreis, und der Notar zahlt die Summe an den Verkäufer und dessen Bank erst dann aus, wenn diese der Löschung von „Altschulden“ zugestimmt haben. Die Kosten für das Notaranderkonto trägt meistens der Käufer. Max Herbst

Der Autor ist Finanzierungsberater.

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