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Immobilien: Der Staat kürzt die Förderungen

Eigenheimzulage und Prämien für Bausparverträge bleiben Käufern mit kleineren Einkommen erhalten

Die Zuschüsse für Bauherren sind aufgrund der angespannten Haushaltslage bei Bund und Ländern 2004 zusammengestrichen worden. Das Land Berlin fördert den Erwerb von Immobilien überhaupt nicht mehr. Doch immerhin wurde die Eigenheimzulage nicht – wie zunächst geplant – komplett abgeschafft, sondern nur um rund ein Drittel gekürzt.

Wer jetzt mit dem Bau beginnt, eine Immobilie erwirbt oder einer Genossenschaft beitritt, für den gilt: Neu- und Altbauten werden acht Jahre lang mit den gleichen Zuschüssen gefördert. Wer ein selbst genutztes Objekt nur ausbaut oder erweitert, erhält keine Förderung mehr. Der Zuschuss beträgt maximal 1250 Euro pro Jahr sowie 800 Euro pro Kind im Jahr.

Die Zuschüsse erhält allerdings nur, wer die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht überschreitet: Im Jahr der Anschaffung und im Jahr davor dürfen die positiven Einkünfte zusammen höchstens 140000 Euro betragen; bei Ledigen liegt die Grenze bei der Hälfte dieser Summe. Diese Grenze erhöht sich für jedes Kind um 30000 Euro. Begünstigt sind neben Herstellungs- und Anschaffungskosten für Gebäude und Grundstück auch Kosten für Modernisierungsarbeiten, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb stattfinden.

Für alle Bauherren, die bis zum 31.Dezember 2003 mit dem Bau begonnen hatten, einen Kaufvertrag abgeschlossen oder Genossenschaftsanteile erworben hatten, gelten auch weiterhin noch die alten Fördersätze. Diese sehen bei der Anschaffung von Neubauten acht Jahre lang einen Zuschuss von fünf Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2556 Euro im Jahr vor. Für Altbauten gibt es die Hälfte (maximal 1278 Euro pro Jahr). Hinzu kommen 767 Euro Zuschlag pro Kind und Jahr.

Weniger Wohnungsbauprämie

Der Wortlaut der Sparbeschlüsse steht im Haushaltsbegleitgesetz 2004. Dort sind auch die Kürzungen der Wohnungsbauprämie für Bausparverträge festgeschrieben. Von diesen Einschnitten sind allerdings auch laufende Vertrage betroffen: Ab 2004 zahlt der Staat eine Prämie in Höhe von 8,8 Prozent (bisher: zehn Prozent) der jährlichen Einzahlungen in einen Bausparvertrag; der geförderte Höchstbetrag beträgt jedoch maximal 512 Euro. Die Wohnungsbauprämie beläuft sich also auf rund 45 Euro jährlich, zuvor waren es 51,20 Euro.

Die Geschenke vom Finanzamt

Wie bisher bekommen Bausparer, die Prämie ausbezahlt, auch wenn sie nicht bauen. Voraussetzung ist, dass sie das 16.Lebensjahr vollendet haben. Wer 43 Euro pro Monat auf ein Bausparkonto einzahlt – das entspricht ungefähr dem jährlich geförderten Höchstbetrag von 512 Euro –, hat nach sieben Jahren ein Geschenk in Höhe von rund 315 Euro von seinem Finanzamt erhalten. Verheiratete erhalten bei doppelter Einzahlung das Doppelte. Die Prämie bekommt jedoch nur, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25600 Euro erhält; bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 51200 Euro.

Wer als Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlt, erhält eine Arbeitnehmersparzulage für Einzahlungen in Höhe von maximal 470 Euro pro Jahr (bisher: 480 Euro). Die Zulage beträgt neun Prozent (bisher: zehn Prozent); das entspricht einer Summe von maximal 42,30 Euro pro Jahr. Die Sparzulage erhalten Arbeitnehmer jedoch nur, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen höchstens 17900 Euro beträgt; bei Ehepaaren ist die Einkommensgrenze doppelt so hoch.

Die Änderungen von Eigenheimzulage und Wohnungspauprämie sind im Haushaltsbegleitgesetz 2004 enthalten und nachzulesen auf der Website: www.bundesregierung.de Informationen über die Bundesprogramme zur Förderung von Wohneigentum gibt es bei der bundeseigenen KfW-Mittelstandsbank (KfW) auf einen Blick: www.kfw.de Landesprogramme zur Wohneigentums-Förderung in Brandenburg gibt es bei der Investitionsbank des Landes: www.ILB.de

Detlef Pohl

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