zum Hauptinhalt

Immobilien: Die helle Freude

„Extrem-Schmücking“ hat sich durchgesetzt – ganz unproblematisch ist die Lichtkunst am Haus und im Garten aber nicht

Hinter den Einfamilienhäusern liegt die Bahntrasse, vor dem Gartenzaun rauscht der Verkehr zwischen Berlin und Falkensee. Doch in der Adventszeit vergessen die Anwohner die Mängel der Lage. Dann glitzert und leuchtet die Wohnstraße wie ein Großstadtrummel. Mit Reisebussen kommen Schaulustige. Und Reporter reisen mit schwerem Fotogerät nach Spandau, um sich und der Welt ein Bild vom „Extrem-Schmücking“ zu machen.

Extrem-Schmücking. Fürwahr. In der dunklen Jahreszeit ist es extrem hell geworden an Berliner Fassaden, auf Balkonen, in Vorgärten. Und extrem gefährlich, sagt Robert Rath vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit. Wer Lichterketten und Leuchtdekorationen verramsche, könne die Produktsicherheit meist nicht garantieren – „schließlich kann es tödlich sein, wenn die Abschirmung und die Ummantelung der Kabel mangelhaft sind.“ Auch der TüV warnt, sich vom Lichterglanz nicht blenden zu lassen und genau hinzuschauen, ob funkelnde Schläuche, Schlitten und Engel wahrhaftig für den Einsatz im Freien taugen; zu erkennen am Kürzel IP oder am Logo mit dem Wassertropfen im Dreieck.

Die helle Freude am Fest also nur eine Frage der Technik? Nicht ganz, sagt Hartmann Vetter vom Berliner Mieterverein, es kommt auch darauf an, wie man sie einsetzt: „Das Blinken darf andere nicht stören“. Und in die Fenster der Nachbarn hinein strahlen dürften die Rentiere gleich gar nicht. Baurechtlich kann Weihnachtsschmuck das gleiche Problem machen wie Flaggen, so Vetter: „Ist das freie Meinungsäußerung, oder werden die Eigentumsrechte des Vermieters beeinträchtigt?“ Das nämlich könnte der Fall sein, wenn die Dekoration bis zum Nachbarn reicht – oder wenn die Bausubstanz leidet, etwa, weil der schöne Schein nur mit Dübeln an der Außenwand hält.

Streit über die Ausgestaltung der Weihnacht ist also denkbar, spielt aber in Berlin bestenfalls eine randständige Rolle. So wurde der Frieden des Spandauer Weihnachtsmarktes nicht gestört durch die Lichtdeko oder die Dauerbeschallung mit adventlichem Liedgut; Zoff gab es um die Sangesversuche fröhlicher Besucher in einer Karaoke-Bar auf dem Markt. Nach Gesprächen mit dem Umweltamt hat der Veranstalter in diesem Jahr auf die Bar verzichtet – weise. Sonst nämlich hätte er es mit dem Landesimissionsschutzgesetz zu tun bekommen, einem Regelwerk. welches bei umstrittenem Lärm ebenso zur Anwendung gelangt wie bei umstrittenem Licht (siehe blauer Kasten).

Um weihnachtsbedingte Immissionen ging es auch in Düsseldorf: Hier machten sich zwei Wohnungseigentümer den Prozess, um herauszufinden, ob im gemeinschaftlichen Treppenhaus Parfüm mit Tannenduft versprüht werden dürfe, um dem Advent die richtige Duftnote zu geben. Ein extrem schwerer Fall. Kann das Gemeinschaftseigentum in einer Wohnanlage auch durch Geruchsbildung unangemessen benutzt werden? Es kann, meinte das Oberlandesgericht. Das Zusammenleben werde auf diese Weise über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt. Mit dem Sprühen musste deshalb Schluss sein. Für den Fall einer Zuwiderhandlung drohte das Gericht mit 500 Euro Ordnungsgeld.

Nicht nur dieses Urteil legt den Verdacht nahe, in Nordrhein-Westfalen tue man sich mit der Vorfreude aufs Fest besonders schwer. Bei „Call NRW“, dem Bürger- und Service-Center der Landesregierung, war an diesem Donnerstag erstmals eine Hotline zur Weihnachtsbeleuchtung geschaltet. Bei Call NRW geben Experten einmal monatlich Auskunft, wie Nachbarschafts-Streit beigelegt werden kann, bevor es zum Äußersten kommt. Dieses Mal saß Jürgen Holm am Telefon, der Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute: „In den letzten Jahren wird es mit der Weihnachtsbeleuchtung manchmal übertrieben. Das Blinken stört am meisten. Und weil konkrete Rechtsvorschriften fehlen, wollen wir unkompliziert vermitteln“. Das übernehmen dann die Schiedsämter. Vorteil für die Streithähne: Der Termin bei den Schiedsleuten kostet nur etwa 50 Euro, während ein Schreiben vom Anwalt schon mit 200 oder 300 Euro zu Buche schlagen kann. Und es geht schnell. Holm: „Wenn wir eine Vereinbarung treffen, wird die protokolliert. Und dann hat das Ganze 30 Jahre Vollstreckungskraft."

In Berlin sind die Schiedsstellen bei den Bezirken angesiedelt. Zankereien unter Nachbarn stehen generell weit oben auf der Themenliste, heißt es beim Amtsgericht Tiergarten, mit Weihnachtsfällen indes würden die Schlichter hier so gut wie nie konfrontiert. „Klar auch“, findet Dieter Blümmel, Sprecher der Eigentümerschutzvereinigung Haus und Grund in Berlin, „Weihnachten ist ja nur eine temporäre Erscheinung“. Will sagen: Noch bevor ein Verfahren so richtig in Gang kommt, hat sich der Anlass von selbst erledigt.

Dass sich manche dennoch den Weihnachtsstress machen, sich über selbigen aufzuregen, belegt ein Blick in angesagte Internetforen wie www.hauptstadtblog.de. „Je sozial abschüssiger der Kiez, je heller und bunter die Balkone“, steht da zu lesen. Unter dem Rubrum „Lichterfreude oder Lichterwahn“ lassen systemkritische Hasser von Lichtgirlanden ihren Gefühlen freien Lauf: „Da blinkt und funkelt es, was die Steckdose hergibt. Programmgesteuerte Lichtkaskaden ergießen sich endlos in die Dunkelheit. Ist es eine Art Virus, von dem die Beleuchter angesteckt worden sind?“ Ein anderer fragt in die Weite des Netzes zurück: „Funktioniert Weihnachten nach dem Prinzip: Stecker rein, Besinnlichkeit an?“. Schwer zu sagen. Extrem schwer.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false