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Immobilien: Die Rolle der Makler

Vermittler sind keine Gutachter

Der Ring Deutscher Makler weist darauf hin, dass die Leistungen der Vermittler von Immobilien nur dann in Anspruch genommen werden dürfen, wenn der Eigentümer die Absicht hat, eine Immobilie zu verkaufen. Damit nahmen die Interessenvertreter der Makler Stellung zu einem Artikel an dieser Stelle, in dem Finanzberater Max Herbst Strategien bei einer finanziellen Notlage von Eigentümern vorgestellt hatte. Dabei hatte Herbst empfohlen, noch bevor der Engpass eintritt den Marktwert der Immobilie zu ermitteln und dabei auch Makler einzuschalten. Denn eine Zwangsversteigerung, die Banken recht zügig nach mehrfachen Zahlungsrückständen einleiten können, sei die schlechteste Lösung des Problems. Der Ring Deutscher Makler weist nun darauf hin, dass ein Eigentümer, der einen Makler einschaltet, ohne eine Verkaufsabsicht zu haben, Betrug im Sinne von Paragraf 263 Absatz 1 Strafgesetzbuch begeht. Für die Ermittlung des Wertes einer Immobilie seien Gutachter und nicht Makler zuständig. Tsp

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