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Immobilien: Die Zeche sollen Andere zahlen

Wenn zwei sich streiten - kostet es den Dritten den Kragen.So ist das Sprichwort wohl abzuwandeln nach der leidvollen Erfahrung der Erwerber einer Eigentumswohnung oder eines Hauses im Wohnpark Bernau.

Wenn zwei sich streiten - kostet es den Dritten den Kragen.So ist das Sprichwort wohl abzuwandeln nach der leidvollen Erfahrung der Erwerber einer Eigentumswohnung oder eines Hauses im Wohnpark Bernau.Sie haben den Preis für den Streit zu zahlen, den vier Gesellschafter des rund 1000 Wohnungen umfassenden Parks bei Berlin entzweit: Die Gesellschafter schieben sich wechselseitig die Schuld dafür zu, daß keiner die einst gegebene Mietgarantien auszahlt.Just mit diesen Mietgarantien hatten die Vermarkter des Wohnparks aber ihre Kunden geködert und die Risiken des Immobilieneigentums heruntergespielt.

Einst versprachen sie nämlich keck, daß die Gesellschaft die Mieten zahlt, wenn sich keine Nutzer für die Häuser finden.Das gaben sie den Käufern sogar schriftlich.Wortbrüchig sind sie im Wohnpark Bernau heute bereits seit dem 12.Mai 1998.Sie verweigern die garantierten Mieten und bringen damit die Häuslekäufer in finanzielle Schwierigkeiten.Dabei haben die Gesellschafter ganz offenbar Geld genug, die versprochenen Beträge auszuzahlen.

"Das ist doch ein fauler Trick, um die Mietgarantie nicht zahlen zu müssen", sagt Alfred Teuber (Name von der Redaktion geändert).Der Eigentümer eines Einfamilienhauses im Wohnpark Bernau will sich nicht mit der Begründung für den Ausfall der WBI Hausverwaltung (WBI-H) abfinden.Diese schreibt ihm: "Da die WBI Bauträger- und Projektentwicklung GmbH dieser Verpflichtung (den auf die Mietgarantie entfallende Kaufpreisanteil auszuzahlen; die Red.) bis heute nicht nachgekommen ist, müssen wir nunmehr feststellen, daß die uns zur Verfügung stehenden Mittel im wesentlichen erschöpft sind".Seither hat sich Teubers finanzielle Belastung durch das Wohneigentum um weitere hundert Mark pro Monat erhöht.

Für einen Durchsschnittsverdiener ist das kein Pappenspiel.Ein Schlag ins Kontor ist dies aber vor allem deshalb, weil die zusätzlichen Kosten aus heiterem Himmel kamen.Als Teuber das Haus des Wohnparkes Bernau im November 1996 erwarb, hatte ihm die WBI-H die Mieteinnahmen vertraglich garantiert.Mit diesen Einnahmen rechnete er auch.Nun muß Teuber das Geld aus der eigenen Tasche zuschießen.Glück für ihn: In wenigen Jahren sind seine Lebensversicherungen fällig.Mit der ausgezahlten Sparsumme kann er den Immobilienkredit tilgen und braucht die nicht eingeplanten Zusatzkosten nicht mehr von der Hand abzusparen.So weitsichtig dürften aber längst nicht alle Eigentümer in dem Wohnpark ihr doppeltes Netz aufgespannt haben.

"Wenn wir die Mietgarantien weiter erfüllen würden, dann wären wir in wenigen Monaten zahlungsunfähig", sagt Thomas Winkler.Er ist Geschäftsführer der WBI-H.Und die für diese Hausverwaltung Verantwortlichen unterzeichneten jedem Käufer die Mietgarantie.Dennoch will Winkler den schwarzen Peter nicht in der Hand halten.Er schiebt ihn einer anderen Gesellschaft zu: der WBI Bauträger- und Projektentwicklung (WBI-B).Die WBI-B hat den Wohnpark errichtet und die einzelnen Wohnungen verkauft.Und die WBI-B gründete auch die WBI-H, um die Häuser in dem Wohnpark zu verwalten.Dabei stattete sie die Gesellschaft mit einem Stammkapital von über einer Mill.DM aus.Ein Teil dieser Summe sei bereits im vergangenen Jahr zur Deckung der Mietgarantie an die Einzeleigentümer geflossen, sagt Winkler.

Bei der WBI-B kommt dagegen eine ganz andere Version zum Vortrag: "Wenn das eingelegte Stammkapital von insgesamt 1,4 Mill.DM nach einem Jahr schon verbraucht ist, dann muß man sich fragen, was mit dem Geld eigentlich passiert ist", sagt Dietmar Grüner.Er ist Berater der Geschäftsführung vom Bauträger WBI-B.Eine Abrechnung sei der WBI-B über die Millionensumme nie vorgelegt worden.Und ganz offenbar sei ein Streit zwischen den verschiedenen Gesellschaftern darüber entfacht, ob dieses Geld nun für die Mietgarantie vorgesehen sei und wenn ja, ob es bereits verbraucht sei.

Wer nach der unternehmerischen Verantwortung fragt, muß tatsächlich in die Vorgeschichte der Fehde zurückgehen.Bevor diese begann, gründeten die heute zerstrittenen vier Gesellschafter gemeinsam die WBI-B: Willy Leicher, Wolfram Konow, Renate Bodewig und Jörg Blödern.Nachdem eine Reihe von Häusern stand und die Verwaltung anstand, gründeten wieder alle vier eine Tochtergesellschaft, die WBI-H.Diese statteten sie nach Angaben von Grüner mit insgesamt 1,4 Mill.DM aus.Der Millionenbetrag habe zur Absicherung der Mietgarantieforderungen für einen Zeitraum von fünf Jahren gereicht - sagt Grüner.Eben das aber weist WBI-H-Geschäftsführer Winkler von sich.Die WBI-B habe das Geld für die Mietgarantie noch gar nicht an die WBI-H überwiesen - damit wirbt auch der Brief an die Eigentümer der einzelnen Häuser um Verständnis für den Zahlungsengpaß.Sicher ist, daß der Streit auch zu einer Spaltung der Gesellschafter führte: Nur noch Willy Leicher und Wolfram Konow sind Teilhaber der WBI-H.Und rechtlich steht ihre Gesellschaft als Alleinverantwortlich für die geplatzte Mietgarantie da.

Kurios außerdem: Die WBI-H versucht auf nicht ganz saubere Art, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.Dem Schreiben, mit dem sie die einzelnen Eigentümer über die Zahlungsschwierigkeiten informierte, legte die WBI-H eine unterschriftsreife "Abtrittserklärung" bei.Darin heißt es, daß der Käufer mit seiner Unterschrift Forderungen an die WBI-B stellen könne.Diese würden aber nur "statt der Verpflichtung aus dem Mietgarantievertrag" gelten.Im Klartext: Unterschreibt der Käufer das Schriftstück, dann erhält er statt seiner Ansprüche aus einem echten Vertrag diffuse Forderungen seines Vertragspartners an Dritte zugesprochen.Ob diese Forderungen berechtigt sind, das steht ebenso in den Sternen wie die Chancen, diese einzutreiben.Für Eigentümer Teuber ist der Fall klar: Die Hausverwaltung will nur die Verantwortung abwälzen.

Der Ärger der Einzeleigentümer ist umso größer, als bereits der Kaufpreis die Summe enthielten, mit der die Mietgarantie gedeckt werden könnte.Daß die Gesellschafter nicht genug Geld hätten, um ihren einst gemachten Zusagen heute einzuhalten, trifft gewiß nicht zu.Dem Verwalter zufolge gehören mehrere Duztend Wohnungen den Gesellschaftern der WBI-B; und alle vier zerstrittenen Unternehmer sind deren Gesellschafter.Bisher machen sie aber keine Anstalten, ihre Garantie auch einzulösen - stattdessen wälzen sie die Kosten auf ihre Kunden ab.

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