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Zum Greifen nah. Der Makler Uwe G. Bachmann mit einem Oktokopter. Achtflügelige Drohnen können noch stabil fliegen, wenn ein Flügel ausfällt. Bei Quadrokoptern ist das nicht der Fall.

© Bachmann Immobilien

Drohnen im Immobilieneinsatz: Aus der Luft gegriffen

Drohnen liefern Material für Exposés und Sanierungen – doch ihr Einsatz ist nicht ungefährlich. Vor allem für kommerzielle Flieger gelten strenge Regeln.

„Hört sich ja an wie ein Schwarm Hornissen“, ruft der Tourist auf dem Trierer Domplatz. Schließlich entdeckt er hoch über den Türmen des Doms die Ursache des lauten Sirrens. Es ist das Geräusch von acht Flügeln einer ferngesteuerten Kameradrohne, die über dem 1700 Jahre alten Bau kreist.

In einem Nebenraum der Domsakristei speichert Dominik Jelschewski von der Technischen Universität München die Bilder der Drohne auf dem Laptop ab. Aus den sich überlappenden Aufnahmen erstellt ein Computerprogramm ein dreidimensionales digitales Modell des Doms. Jelschewski und die Kunsthistorikerin Nicole Fleckinger wollen so die Forschungslücken zur Entstehungsgeschichte des Doms schließen. Seit der Restaurierung in den 1970er Jahren hat niemand mehr den Zustand des Domdachs vom Hauptportal bis zum Wetterhahn so genau unter die Lupe nehmen können wie die achtflügelige Drohne.

An Gebäuden wie dem Trierer Dom können Drohnen ihre Stärken voll ausspielen: Schwer zugängliche Gebäudeteile und unübersichtliche Grundstücke werden aus der Luft erlebbar und erscheinen zum Greifen nah.

"Man hat das Gefühl, man läuft fast über das Grundstück"

„Im Immobilienbereich ist die Analyse der Wärmedämmung ein Einsatzgebiet. Mit einer thermografischen Kamera lassen sich ganze Häuserblöcke schnell überprüfen“, sagt Sebastian Himstedt vom Bundesverband Zivile Drohnen BVZD. So eine Analyse koste dann im Schnitt 1500 Euro – viel weniger als die Kontrolle mit anderen Methoden.

Auch bei Begutachttung von engen Hinterhöfen könne eine Drohne gut für die Fehlerdiagnose in den oberen Stockwerken oder im Bereich des Daches eingesetzt werden. „Das hat neben der zeitlichen Komponente vor allem einen finanziellen Vorteil. Man muss weder einen Kran noch eine Hebebühne anfordern, die Steuerung erfolgt problemlos aus der unmittelbaren Nähe", erklärt Himstedt.

Einen ganz starken Trend zur Visualisierung von Umgebungen mit Aufnahmen von Drohnen sieht Himstedt mit den neuen Brillen für Virtual Reality kommen. Doch schon heute setzen Makler die Videos von Drohnen für die Vermarktung ihrer Objekte ein. Susanne Oehmige von Bachmann Immobilien schildert die Vorteile: „Bei einer Rundtour übers Grundstück hat man das Gefühl, man läuft fast drüber.“ Außerdem könnten solche Aufnahmen unnötige Besichtigungen ersparen. Das sei besonders für Eigentümer, die noch im Haus wohnen, eine Erleichterung.

Sinn macht die Drohne bei der Vermarktung von großen Objekten

Der Fotograf Manuel Frauendorf wird oft von Projektentwicklern beauftragt, Drohnenflüge über noch zu bebauende Grundstücke zu organisieren. „Dafür liefern wir hochauflösende Bilder, damit die Renderings später auch genug Details haben“, sagt Frauendorf. Am Anfang stehe oft eine genaue Absprache mit dem Kunden über Lichtstimmungen und Perspektiven, berichtet der Fotograf.

Nicht immer könne das, was der Auftraggeber brauche, mit einer Drohne fotografiert werden. Zu zahlreich sind die Einschränkungen für den Einsatz von Drohnen (siehe nächste Seite). Dann arbeitet Manuel Frauendorf mit einer Hebebühne oder mit einem Hochstativ. „So ein Mastsystem, das bis zu 20 Meter hoch sein kann, reicht oft schon, um zukünftige Ausblicke zu simulieren“, sagt er.

Auch für die Vermarktung von Bestandsimmobilien nutzt Frauendorf die Perspektiven aus der Luft. „So lässt sich die Makrolage eines Objektes im Wohnquartier sehr gut beschreiben und die optimale Blickrichtung fotografieren. Etwa für ein Objekt auf dem Land, das weit weg von potenziellen Käufern liegt“, sagt er.

Jan Kricheldorf von der Firma Immofilmservice sieht das Einsatzgebiet vor allem bei großen Objekten – Schlösser oder Villen mit Seezugang: „Da macht es Sinn, um das Grundstück zu erfassen.“ In der Stadt aber seien ganz andere Informationen zur Lage wichtig, etwa wo die Grenze zwischen Wedding und Prenzlauer Berg mit ihrer ganz unterschiedlichen Bevölkerungsstruktur verlaufe.

Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes IVD, fasst zusammen: „Es ist schon wichtig, dass unsere Mitglieder alle Instrumente für ein gutes Exposé nutzen.“ Ganz besonders aber zähle immer noch, wie ein Haus von innen aussehe. mit KNA

So dürfen Drohnen fliegen

Drohne ist ein militärischer Begriff, Fachleute sagen Multikopter. Im Luftverkehrsrecht existieren die Begriffe Flugmodell und Unbemanntes Luftfahrtsystem („unmanned aerial system“, UAS).

Für die private Nutzung von Drohnen gelten die gleichen Regeln wie für Flugmodelle. Wenn sie weniger als fünf Kilo wiegen, brauchen sie keine Aufstiegserlaubnis. Verboten ist aber das Überfliegen von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Gefängnissen, Kraftwerken, Naturschutzgebieten und militärischen Anlagen. Zu Flugplätzen oder Hubschrauberlandeplätzen ist ein Abstand von 1,5 Kilometern einzuhalten.

Hat der Einsatz einen gewerblichen Zweck, etwa um Bilder für den Verkauf zu machen, handelt es sich um ein UAS. Dann ist eine Aufstiegserlaubnis der Gemeinsamen Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg nötig.

Fast das ganze Stadtgebiet Berlins gehört zur Kontrollzone der Flughäfen Tegel und Schönefeld. Deshalb muss man für die gewerbliche Nutzung auch eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) einholen. Für private Aufstiege von Flugmodellen bis fünf Kilo und bis zu einer Flughöhe von 30 Metern gilt eine pauschale Erlaubnis der DFS. Ansonsten dürfen Drohnen bis zu 100 Meter hoch fliegen. Der Pilot muss sie aber immer sehen können.

In Berlin bestehen zwei Flugbeschränkungsgebiete, in denen Drohnen verboten sind: Einmal um das Helmholtz-Zentrum in Wannsee in einem Radius von zwei nautischen Meilen (3,7 Kilometer) sowie drei nautische Meilen um den Reichstag.

Für eine gewerblich genutzte Drohne braucht man eine Luftfahrthaftpflichtversicherung. Auch beim privaten Einsatz reicht eine normale Haftpflichtversicherung meist nicht aus. Starten und landen darf eine Drohne auf Privatgrundstücken nur mit Erlaubnis des Eigentümers. Das Ausspähen von Personen ist nicht erlaubt.

Eine Tagung des TÜV Nord informiert am 6.11. über den industriellen Einsatz von Drohnen.

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