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Immobilien: Eigenheimzulage fürs Dachgeschoss

Für den Aus oder Umbau von Dachgeschossen gibt es keine maßgeschneiderten Förderungen mehr: weder vom Bund noch vom Land Berlin. Allerdings können in Einzelfällen noch Hilfen aus den allgemein gültigen Wohnungsbau-Programmen beantragt werden.

Für den Aus oder Umbau von Dachgeschossen gibt es keine maßgeschneiderten Förderungen mehr: weder vom Bund noch vom Land Berlin. Allerdings können in Einzelfällen noch Hilfen aus den allgemein gültigen Wohnungsbau-Programmen beantragt werden. Zum Beispiel die Eigenheimzulage: Für die Schaffung neuen, selbst genutzten Wohnraumes kann der Erwerber einen Zuschuss in Höhe von 1250 Euro jährlich vom Bund erhalten, maximal aber ein Prozent vom Wert des Grundeigentums. Kostet die Immobilie einschließlich Grundstück 100000 Euro, dann beträgt der Zuschuss also nur 1000 Euro. Dieser Betrag wird acht Jahre lang überwiesen. Als selbst genutzter Wohnraum gilt beispielsweise auch ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein Wintergarten, der an ein vorhandenes Gebäude anschließt. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage ist, dass die positiven Einkünfte des Antragstellers nicht mehr als 70000 Euro betragen, bei verheirateten Paaren ist die Summe doppelt so hoch; für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 30000 Euro (siehe: www.bundesregierung.de). Handelt es sich bei der Immobilie um ein Baudenkmal, dann kann der Eigentümer beim Ausbau des Daches außerdem Steuervorteile geltend machen: Jährlich können neun Prozent der Investitionssumme in den ersten acht Jahren als „Verluste“ von den Einkünften abgezogen werden, danach vier Jahre lang jährlich sieben Prozent. ball

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