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Immobilien: Ein bisschen bürgen

Für wie viele Monatsmieten muss ein Gewährsmann maximal bei einem Gläubiger einstehen?

WAS STEHT INS HAUS?

Die Wohnung meines Bruders wurde letztes Jahr gekündigt, weil er zwei Monatsmieten nicht gezahlt hat. Ich bat seinen Vermieter, von der Kündigung abzusehen und versprach, für meinen Bruder zu bürgen, was ich auch schriftlich tat. Daher durfte mein Bruder in der Wohnung wohnen bleiben. Leider hat er in diesem Jahr seine Miete gar nicht mehr gezahlt und bekam eine Klage ins Haus. Er sollte räumen. Von mir verlangt sein Vermieter nun die Zahlung aller Mietrückstände meines Bruders. Ist das rechtens? Ich habe gehört, ein Bürge muss höchstens für drei Mieten haften.

WAS STEHT IM GESETZ?

In Paragraf 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es, dass eine Sicherheitsleistung des Mieters für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag höchstens drei Monatsmieten betragen darf. Dabei ist es egal, ob es sich bei der Sicherheit um eine Barkaution, eine Verpfändung oder eine Bürgschaft handelt. Außerdem dürfen keine hierzu abweichenden Vereinbarungen geschlossen werden; der Mieter soll damit gesetzlich vor einer zu hohen Mietsicherheit geschützt werden, aber eben auch nur der Mieter selbst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu gerade ganz aktuell entschieden. Auch im dortigen Fall hatte der Bürge keine Lust, mehr zahlen zu müssen als der Mieter selbst. Doch der BGH berief sich darauf, dass Paragraf 551 BGB eben nur den Mieter selbst und nicht irgendeinen Dritten schützen soll und darf. Auch dann nicht, wenn dieser Dritte, also der Bürge, einem Menschen nur helfen will, damit der seine Wohnung nicht verliert. Ansonsten wiederum wäre der Vermieter nämlich der Gelackmeierte, der auf eine Kündigung verzichtet hat. Und ein Bürge hat es schließlich selbst in der Hand, ob er für andere einstehen will oder nicht. Er steht nicht unter dem besonderen Schutz des Gesetzes, denn er muss ja nicht die Schulden anderer übernehmen. Wenn er das aber will und dabei nicht gleichzeitig ausdrücklich darauf hinweist, nur für einen bestimmten Betrag (zum Beispiel drei Monatsmieten) einstehen zu wollen, muss er eben zahlen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Die Entscheidung des BGH ist richtig. Einerseits hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz für Mieter geschaffen. Mieter sollen eine Wohnung also anmieten können, ohne dass sie Kredite in horrender Höhe aufnehmen müssen, nur um ihre Kaution zahlen zu können. Wenn andererseits jedoch jemand freiwillig für einen Dritten, auch wenn es sich um den eigenen Bruder handelt, einem anderen Menschen verspricht, die Schulden zu übernehmen, muss er auch dazu stehen. Denn der Vermieter hätte ansonsten die Räumungsklage viel früher eingeleitet und damit auch weitere Schulden des Mieters „gespart“. Sie hingegen hätten es in der Hand gehabt, die Bürgschaft für Ihren Bruder der Höhe nach zu begrenzen. Wenn Sie das versäumt haben, müssen Sie tatsächlich alle Mietschulden Ihres Bruders gegenüber dem Vermieter übernehmen.

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