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Immobilien: Eine Schlüsselfrage zur Nasszelle

Dürfen Mieter auf eigene Kosten das Badezimmer in ihrer Wohnung umbauen?

WAS STEHT INS HAUS?

Wir möchten gerne die Ausstattung im Badezimmer unserer Mietwohnung verändern, da wir die Badewanne so gut wie gar nicht nutzen und lieber duschen. Unser Vermieter hat uns mitgeteilt, dass er sowieso in den kommenden zwei Jahren die Bäder des Hauses erneuern wolle. Solange möchten wir jedoch nicht mehr warten und überlegen, ob wir auf eigene Kosten das Bad renovieren. Zur gewünschten Ausstattungsänderung hat sich unser Vermieter allerdings nicht geäußert. Wir sind nun unschlüssig, was wir tun sollen. Was sollte man unbedingt bei so einem Vorhaben beachten?

WAS STEHT IM GESETZ?

Als Mieter dürfen Sie eigenständig keine Veränderungen der Ausstattung Ihres Badezimmers vornehmen. Änderungen an der Baukonstruktion und der Ausstattung obliegen ausschließlich dem Vermieter. Wenn Sie also die Badewanne ausbauen, dabei auch die Badfliesen verändern und erneuern und danach eine Kompaktdusche einbauen, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Die Veränderungen dürfen Sie dann nur auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Bautechnik durchführen. Kompliziert wird die Sache dann, wenn Sie etwa in dem Fußbodenaufbau gar keine Abdichtung haben, und Sie während des Umbaus feststellen müssen, dass Sie eigentlich eine Abdichtung erstmalig anordnen müssen. Sie greifen dann unwillkürlich in den Gebäudebestand ein. Wird durch Ihre Arbeiten entweder eine erstmalig einzubauende Abdichtung nicht fachgerecht hergestellt und/oder eine schon vorhandene Abdichtung gar beschädigt, sind Sie für die Folgen verantwortlich. Häufig kommt es dann zum Streit, insbesondere wegen der entstandenen Schäden. Ob Ihre Haftpflichtversicherung dafür ausreichend ist, müssten Sie vorher klären. Die von Ihnen geplante Ausstattungsänderung ist rechtlich problematisch, da Sie zwangsläufig den ursprünglichen Ausstattungszustand bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses wieder herstellen müssen, wenn Sie nicht vorher mit Ihrem Vermieter – schriftlich – vereinbart haben, dass Sie die Änderungen nicht zurückbauen müssen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Die grundlegende Renovierung des Badezimmers sollten Sie Ihrem Vermieter überlassen. Die vorhandenen konstruktiven Abdichtungsdetails bergen häufig Unwägbarkeiten, die es eben nicht dem sich selbst vertrauenden Heimwerker gestatten, eine dauerhaft sichere, konstruktive Lösung herzustellen. Wenn Ihr Vermieter Ihnen bereits mitgeteilt hat, dass er ohnehin in den kommenden Jahren umfängliche Sanierungen vornehmen will, so sollten Sie diesen Zeitraum auch noch abwarten. In der Regel erneuert der Vermieter nicht nur die Ausstattung von bestehenden Bädern, sondern auch gleichzeitig die Rohrleitungen und führt damit eine komplexe Strangsanierung durch. Die von Ihnen erbrachten Leistungen würden unter Umständen wieder zurückgebaut werden müssen, um Rohre oder Ähnliches neu zu verlegen. An Ihrer Stelle würde ich abwarten.

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