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Immobilien: Eintrittskarte für Sozialwohnungen

Wer eine Sozialwohnung mieten will, benötigt einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS genannt.Die Eigentümer solcher Wohnungen nämlich bekommen für deren Bau öffentliche Zuschüsse oder günstige Darlehen.

Wer eine Sozialwohnung mieten will, benötigt einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS genannt.Die Eigentümer solcher Wohnungen nämlich bekommen für deren Bau öffentliche Zuschüsse oder günstige Darlehen.Dafür müssen sie dann je nach Umfang der Zuwendung einen Teil oder alle diese Wohnungen für einen bestimmten Zeitraum Mietern mit geringem Einkommen zur Verfügung stellen - ein Deal also zwischen Senat und Bauherren.Der WBS ist gleichsam die amtlich geprüfte Eintrittskarte zu diesem Markt.Er umfaßt derzeit etwa 290 000 Sozialwohnungen, von denen sich die meisten im Westteil der Stadt befinden.

Einen Wohnberechtigungsschein kann jeder für sich und seine Familie beantragen."Lebensgemeinschaften, die nachweisen, daß sie bereits mindestens ein Jahr einen gemeinsamen Haushalt führen, können ebenfalls einen gemeinsamen einkommensabhängigen WBS beantragen", heißt es dazu in der vom Bausenat herausgegebenen Berliner Mieter-Fibel.

Das dafür notwendige Formular gibt es in jedem Wohnungsamt oder für ein paar Pfennige im Schreibwarenhandel.Am bequemsten ist es, den ausgefüllten Antrag nebst der dort geforderten Belege per Post an das Wohnungsamt des Bezirkes zu schicken, in dem der Antragsteller gemeldet ist.Wer mit dem Ausfüllen nicht zurecht kommt, findet Hilfe in den Bürgerberatungen der Rathäuser.Wer bereits eine konkrete Wohnung gefunden hat, für die ein WBS nötig ist, sollte in seinem Antrag darauf hinweisen, so daß das Formular bevorzugt bearbeitet wird.

Grundlage für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist das sogenannte anrechenbare Einkommen, nicht das tatsächliche Brutto-Jahreseinkommen.Dazu gehören beispielsweise Lohn oder Krankengeld, nicht jedoch das gesetzliche Kindergeld.Der Berechnung liegt das Einkommen zugrunde, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist, allerdings kann auch vom Einkommen der letzten zwölf Monate ausgegangen werden.Die Einkommensgrenze liegt - grob vereinfacht gesagt - bei 23 000 Mark pro Jahr.Mit einem Angehörigen, zum Beispiel dem Ehegatten, steigt sie auf 33 400 Mark.Für jedes weitere Familienmitglied, beispielsweise Kinder, kommen nochmals 8000 Mark hinzu.Wenn das ermittelte anrechenbare Gesamteinkommen diese Summe nicht wesentlich übersteigt, besteht ein Anspruch auf den WBS.Zulässig sind allerdings geringe Überschreitungen, so daß im Zweifel jeder einen Antrag stellen sollte, sofern sein Einkommen nicht tatsächlich deutlich über den genannten Werten liegt.

Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr.Auf diesem Papier ist die gesetzlich festgelegte angemessene Wohnungsgröße vermerkt.Als grobe Richtschnur gilt: Ein Alleinstehender hat Anspruch auf eine Einzimmerwohnung - wohlgemerkt: des sozialen Wohnungsbaus -, einer fünfköpfige Familie stehen maximal fünf Wohnräume zu.Zusätzlicher Wohnraum wird beispielsweise dann anerkannt, wenn der Antragsteller einer ständigen Betreuung bedarf oder seinen Beruf nur in der Wohnung ausüben kann, von der somit seine Existenz abhängt.Ein zusätzlicher Raum kann auch das kinderlose Ehepaar bekommen, damit es bei etwaigem Nachwuchs nicht gleich wieder die Wohnung wechseln muß.

Etwa ein Drittel der Sozialwohnungen sind für Wohnungssuchende mit "dringendem Wohnbedarf" reserviert.Einen solchen "WBS mit Dringlichkeit" bekommen beispielsweise Familien oder Alleinstehende mit mindestens einem Kind, wenn sie ohne Wohnung sind oder in unzureichenden Wohnverhältnissen leben.Auch Schwerbehinderte, Hochschwangere, alte Menschen und andere haben unter bestimmten Voraussetzungen "Dringlichkeit" - jedoch nur dann, wenn sie mindestens seit einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind.

Unzureichende Wohnverhältnisse

Wenn für eine bestimmte Anzahl von Personen weniger als die im folgenden angegebe Zimmer- beziehungsweise Quadratmeterzahl zur Verfügung steht, ist eine Wohnung räumlich unzureichend

Zwei Personen: Ein-Zimmer-Wohnung.

Drei Personen: Zwei-Zimmer-Wohnung mit 50 qm Wohnfläche

Vier und fünf Personen: Drei-Zimmer-Wohnung mit 65 qm Wohnfläche

Sechs Personen: Vier-Zimmer-Wohnung mit 80 qm Wohnfläche

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