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Energie-Sanierung: Mieter monieren „zahnlosen Tiger“

Auch wenn der Hausbesitzer nichts fürs Klima tut, darf die Miete nicht gemindert werden.

Am Ende der Beratungen war das schärfste Druckmittel in Sachen Energieeinsparverordnung vom Tisch – vorläufig zumindest: Die Bundesregierung verzichtet darauf, Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern zur energetischen Sanierung zu zwingen. Gestrichen ist auch fürs Erste das Recht für Mieter, die Heizkosten zu kürzen, wenn der Eigentümer nicht saniert.

Eine Entscheidung, die die Emotionen hochkochen ließ. Einige Tage, nachdem die Planänderung öffentlich wurde, streiten Mieter- und Eigentümerverbände heftig über die Konsequenzen. „Die Energieeinsparverordnung verkommt damit zu einem zahnlosen Tiger“, kritisiert etwa der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), die vehement gegen die geplanten Änderungen protestiert hatte, hält die Kehrtwende der Regierung dagegen naturgemäß für einen „Schritt in die richtige Richtung“.

Nach den ursprünglichen Planungen zur neuen Energieeinsparverordnung hätte der Bund auch den Besitzern selbst genutzter Einfamilienhäuser diverse Nachrüstpflichten auferlegt. Darunter den Austausch von Heizkesseln, die vor dem Jahr 1978 eingebaut worden sind, oder die Dämmung von Rohrleitungen für Warmwasser. Für Mehrfamilienhäuser gilt diese Pflicht bereits. Die neue Heizkostenverordnung wiederum sollte Mietern konkret das Recht geben, die Heizkosten zu reduzieren, wenn ein Vermieter die Vorgaben der Energieeinsparverordnung nicht umgesetzt hat. Dem Vernehmen nach haben diese Fragen zu Spannungen zwischen dem Bau- und dem Wirtschaftsministerium geführt. Während das Bau- und Umweltministerium für Kürzungsmöglichkeit und Sanierungszwang plädierte, hat sich nun das Wirtschaftsministerium mit seiner ablehnenden Haltung durchgesetzt.

„Es wäre ein systemwidriger Eingriff in unsere Rechtsordnung gewesen“, so Andreas Stücke, Generalsekretär von „Haus und Grund“. Denn es sei der Staat, der die Beachtung seiner Verordnungen kontrollieren müsse. Und der „kann doch nicht die Mieter zum Klima-Blockwart und Hilfssheriff machen“. Das Kürzungsrecht hätte für Tausende neuer Mietstreitigkeiten gesorgt, zumal ein hoher Energieverbrauch nicht nur durch veraltete Anlagen, sondern auch durch verschwenderisches Verhalten des Mieters entstehen könne. Eigentümer-Verbände beklagten zudem, dass der Zwang zur energetischen Sanierung manche Eigentümer wirtschaftlich überfordere. Mieterbund-Chef Rips dagegen forderte, das Kürzungsrecht doch noch beizubehalten. Denn die Regelung hätte Wohnungseigentümer, die die staatlichen Vorgaben noch nicht umgesetzt haben, zur Sanierungsmaßnahmen gezwungen. Nun bleibe es beim Appell.

Möglicherweise wird die Frage aber 2009 erneut aufgerollt: BSI-Vorsitzender Lutz Freitag warnte schon davor, das Kürzungsrecht wieder aufzunehmen. Der BSI-Vorsitzende bewertete dagegen die Pläne positiv, die Besitzer von selbst genutzten Eigenheimen zu verschonen. Die Kosten für eine Sanierung hätten Eigentümer mit niedrigem Einkommen, aber auch ältere, alleinstehende Menschen unzumutbar belastet. Ein Verzicht auf die Regelung sei daher auch aus sozialen Gründen geboten.

Ersetzt werden soll die Nachrüstpflicht durch eine Empfehlung der Schornsteinfeger. Damit soll den Besitzern deutlich gemacht werden, dass sich eine Modernisierung langfristig lohne. Allerdings wollen die SPD-geführten Bau- und Umwelt-Ministerien auch dieses Thema möglicherweise bei der 2012 geplanten Novelle der Energieeinsparverordnung erneut auf die Agenda setzen.

Veronika Csizi

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