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Erbschaft: Notarieller Erbverzicht will gut überlegt sein

Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Allerdings bleibe man an einen solchen Erbverzicht gebunden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Allerdings bleibe man an einen solchen Erbverzicht gebunden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das gelte auch dann, wenn die Eltern bis zu ihrem Tod noch erhebliches Vermögen erwerben. In einem vom Landgericht Coburg entschiedenen Fall (Az.: 21 O 295/08) übertrug eine Mutter ihrer Tochter und ihrem Sohn 1972 je ein Grundstück. Darüber hinaus besaß sie zum damaligen Zeitpunkt kein Vermögen. Die Tochter erklärte einen notariellen Erbverzicht. Bis zu ihrem Tod 2008 erwarb die Mutter erneut ein Haus und Ackergrundstücke im Gesamtwert von rund 170 000 Euro. Dies erbte nach dem Tod der Mutter allein der Sohn. dpa

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