zum Hauptinhalt

Immobilien: Erst prüfen, dann unterschreiben

Ob ein Formularvertrag juristisch wasserdicht ist, zeigt sich oft erst vor Gericht. Höchste Instanz ist der BGH.

Ob ein Formularvertrag juristisch wasserdicht ist, zeigt sich oft erst vor Gericht. Höchste Instanz ist der BGH. Die Bundesrichter haben schon mehrfach Klauseln verworfen, die bis dato Praxis waren. Oft sind Klauseln auch zweideutig.

Weil Formularmietverträge rechtlich als AGB einzustufen sind, greift § 305 c des BGB: „Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders“ – somit des Vermieters.

Als relativ „gerichtsfest“ gelten die Formularverträge von Haus & Grund und dem Deutschen Mieterbund. Haus & Grund bietet auch einen Mietvertrag speziell für Eigentumswohnungen an. Die großen Verbände aktualisieren ihre Verträge regelmäßig, zum Beispiel wenn der BGH wegweisende Entscheidungen trifft, und passen sie regionalen Besonderheiten an. Wer im Schreibwarenhandel ein Exemplar kauft, sollte sich keinen Ladenhüter mit veralteten Klauseln andrehen lassen.

Vor Vertragsabschluss sollte man den Inhalt zu Hause genau studieren, nicht erst bei Unterschrift . Denn: „Viele Vertragsklauseln sind überflüssig oder verschlechtern die gesetzlichen Mieterrechte“, so der Mieterbund. hoet

www.haus-und-grund.net, www.mieterbund.de

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false