zum Hauptinhalt

Immobilien: Familienangehörige gelten nicht als Dritte

Gerlinde K.entstammt einer großen Familie.

Gerlinde K.entstammt einer großen Familie.Das bringt nicht nur einen großen Kreis an Verwandten mit sich, sondern auch den Umstand, daß sie oftmals Gäste bei sich beherbergt: Ihre 3-Zimmer-Wohnung im Herzen der Stadt dient vielen ihrer Angehörigen als willkommener "Stützpunkt".Besuch - mithin die vorübergehende Beherbergung von Gästen - ist fraglos erlaubt.Eine allgemeingültige Grenze über die Zahl der Personen sowie die Aufenthaltsdauer ist nur schwer zu ziehen.Als Faustregel gilt jedenfalls, daß die Wohnung nicht dauerhaft überbelegt sein darf."Ohne Einwilligung des Vermieters darf ein Mieter für etwa sechs bis acht Wochen Besucher aufnehmen", sagt der Deutsche Mieterbund in Köln.

Anders ist der Sachverhalt, wenn aus dem vorübergehenden Besuch ein Daueraufenthalt wird - was jetzt bei Gerlinde K.anstehen könnte: Ihre Mutter möchte die für sie allein viel zu große Wohnung aufgeben.Die Tochter will - nach Absprache mit den Geschwistern - der alten Dame einen Platz in ihrer hinreichend großen Wohnung einräumen.Was ist mietrechtlich zu beachten? "Ohne daß dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, sind Mieter berechtigt, ihre nächsten Familienangehörigen in die Wohnung aufzunehmen", heißt es beim Deutschen Mieterbund.Dies gelte in erster Linie für Kinder, könne aber auch "für Eltern und Schwiegereltern in Frage kommen".Auch seinen Lebenspartner dürfe der Mieter aufnehmen, unter Umständen sogar eine Wohngemeinschaft bilden, entschied schon vor einiger Zeit der Bundesgerichtshof (BGH, RE in Wohnungswirtschaft & Mietrecht 85, S.7).Voraussetzung sei, daß die Wohnung nicht überbelegt werde.So entschied beispielsweise das Amtsgericht Zwickau: "Die gegebenenfalls zulässige Aufnahme eines Familienangehörigen in die Mietwohnung setzt voraus, daß der Mieter selbst die Wohnung bewohnt.Eine 3-Zimmer-Wohnung ist überbelegt, wenn sie von insgesamt sieben Personen bewohnt wird" (Az.4 C 0438 / 95).

Einen Rechtsentscheid zur Aufnahme von Eltern gibt es seit kurzem aus Bayern.Das dortige Oberlandesgericht hatte darüber zu befinden, ob die Aufnahme der Eltern in ein 140 Quadratmeter großes Einfamilienhaus zulässig ist.Der Sachverhalt: Nach dem Auszug der ältesten Tochter nahmen die Mieter die Eltern der Ehefrau in das Haus, um diese besser versorgen zu können.Die Vermieterin wurde weder um Erlaubnis gefragt noch informiert.Als sie später davon erfuhr, schickte sie eine Abmahnung, forderte den Auszug der Eltern und kündigte den Vertrag fristlos wegen "vertragswidrigen Gebrauchs", als die Mieter dieser Forderung nicht nachkamen: Der Mieter sei ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten zu überlassen.

Die bayerischen Richter waren anderer Meinung.Nächste Familienangehörige, wie zum Beispiel Ehegatten, Kinder, unter Umständen sogar Enkel, seien nicht "Dritte" im Sinne des Gesetzes."Der Mieter kann berechtigt sein, seine Eltern auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die gemietete Wohnung aufzunehmen.Hierbei kommt es, wenn eine konkrete mietvertragliche Vereinbarung fehlt, auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Art und den Zuschnitt der Wohnung sowie darauf, ob die Zahl der Personen überschritten wird, mit deren Aufnahme in die Wohnung der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages rechnen mußte" (Az.RE-Miet 2 / 96).Selbst dann, wenn die Eltern "Dritte" im Sinne des Gesetzes seien, hätte auf Nachfrage dem Mieter die Erlaubnis erteilt werden müssen, da die Mieter auf jeden Fall ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme der Eltern gehabt hätten.

Gerlinde K.braucht sich also keine Sorgen hinsichtlich ihres Mietverhältnisses zu machen, wenn sie ihrer Mutter einen ständigen Wohnsitz in ihrer Wohnung einräumt.Um etwaigen Mißverständnissen und Streit vorzubeugen, sollte jedoch dem Vermieter der Einzug schriftlich mitgeteilt sowie darauf geachtet werden, daß die Wohnung hinreichend groß ist, eine Überbelegung mithin nicht eintritt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false