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Ferienimmobilien: Der Wiederverkauf von Anteilen kann tückisch sein

Vorsicht beim Timesharing.

Das Timesharing-Modell stammt aus den USA. Die wichtigsten Timesharing-Anbieter im deutschsprachigen Raum sind im Bundesverband für Teilzeit-Wohnrechte (DBTW) in München zusammengeschlossen. Timesharing komme durch die vielen unseriösen Anbieter vor allem in Spanien in einen schlechten Ruf, sagt dessen Sprecher Mike Dörr. Das erschwere wiederum den rund 200 000 deutschen Inhabern von Teilzeitwohnrechten auch den Weiterverkauf von Anteilen.

Der Wiederverkauf hat seine Tücken. 2009 registrierte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) 177 Fälle, in denen

Verbraucher fadenscheinigen Offerten aufsaßen. Mal ging es um angebliche Steuernachzahlungen für die Timesharing- Rechte, mal um vermeintliche Notare, die gegen 1200 Euro Vorkasse Hilfe versprachen – und mit dem Geld verschwanden. Eine Alternative zum Wiederverkauf ist die Vermietung. Ab und zu werden komplette Timesharing-Anlagen in den Katalog großer Reiseveranstalter oder Hotelketten aufgenommen. Holiday-Clubs oder Reise-Discount-Clubs sind neue Timesharing-Varianten. Die Verkäufer locken mit Gewinnspielen und versprechen einen günstigen Urlaub. Dafür zahlen Verbraucher gelegentlich fünfstellige Beträge. Als Gegenleistung gibt es oftmals – wenn überhaupt – ein wertloses Zertifikat. Verbraucher sollten Angebote in Ruhe unter die Lupe nehmen. Vor dem Abschluss empfiehlt es sich, den Vertrag auf die Einhaltung der EU-Schutzvorschriften zu prüfen. Zweifelhafte Verträge können schriftlich widerrufen werden. Verbraucher sollten keine Vorauszahlungen leisten. dpa

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