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Immobilien: Gegendarstellung

Im Tagesspiegel vom 29.06.

Im Tagesspiegel vom 29.06.2002, Ausgabe Nr. 17807, Immobilienspiegel, Seite I1, ist unter der Überschrift „Kaufvertrag für Landesgrundstück platzte“ im Zusammenhang mit dem Grundstück Friedrichstraße 100 ein Beitrag veröffentlicht, der unwahre Behauptungen enthält, die ich wie folgt richtig stelle:

Falsch ist, dass die Capital Treuhand AG den Zuschlag für das Grundstück am Bahnhof Friedrichstraße erhalten hat.

Richtig ist, dass nicht die Capital Treuhand AG den Zuschlag für das Grundstück am Bahnhof Friedrichstraße erhalten hat, sondern die Friedrichstraße 100 Grundstücksgesellschaft mbH.

Falsch ist, dass die Captial Treuhand AG den Kaufpreis nicht aufgebracht hat.

Richtig ist, dass die Capital Treuhand AG den Kaufpreis nicht aufbringen musste, da sie nicht den Zuschlag erhalten hat.

Falsch ist, dass der Kaufvertrag wegen fehlender Kaufpreiszahlung platzte.

Richtig ist, dass der Kaufvertrag am 10.06.2002 notariell einvernehmlich aufgehoben wurde.

Berlin, den 22.08.2002

Rechtsanwalt Bernd Rothe für Lothar Schläfer, Vorstand der Capital Treuhand AG.

Anm. d. Red. Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck von Gegendarstellungen unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verpflichtet. Die Capital Treuhand AG ist zu 73 Prozent an der Friedrichstraße 100 mbH beteiligt. Der Antrag zum Erwerb des Grundstückes haben unter anderem die CTI-Vorstände Lothar Schläfer und Matthias Kühne unterschrieben. Der Kaufpreis nebst Zinsen wurde nicht wie vertraglich vereinbart bis zum 11. Juni 2002, 24 Uhr, überwiesen. Daraufhin trat die einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung in Kraft.

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