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Immobilien: Gegendarstellung

Im Tagesspiegel vom 1.Februar 2003 verbreiten Sie auf der Seite „Immobilienspiegel“ über mich unzutreffende Darstellungen: 1.

Im Tagesspiegel vom 1.Februar 2003 verbreiten Sie auf der Seite „Immobilienspiegel“ über mich unzutreffende Darstellungen:

1. Sie schreiben, das Geld (aus dem Vorhaben Kurfürstendamm 12 und 15) blieb in der Familie. „Denn den Sanierungsauftrag erteilte Wellmann der Firma ’bmc’, deren Miteigentümer sein Schwager war: Michael Schöne ... Wellmann verzichtete darauf, die Bauarbeiten ... genau festzulegen. ... Wellmann’s Familiengeschäfte kamen die privaten Anleger ... teuer zu stehen. Die Firmen des Wellmann-Clans kassierten zunächst die 10,6 Millionen Mark, verlangten dann aber noch einen Nachschlag: ... 3,2 Millionen Mark. Als einige der knapp Achtzig Anleger argwöhnisch wurden und ein Gutachten über die erbrachten Bauleistungen erstellen ließen, kam heraus: Die Bauarbeiten hätten ’auf keinen Fall mehr als 3,1 Millionen Mark kosten dürfen’.“ Dazu stelle ich fest: Unserer Firma ist ein Generalübernehmervertrag mit einem Auftragswert von ca. 10,7 Mio Mark erteilt worden, der auch die Baunebenleistungen (Architekten, Statiker usw.) enthielt. Für die reinen Bauarbeiten wurden ca. 7,6 Mio DM aufgewandt. Dies waren die Bauleistungen auch wert. Einen Nachtrag von 3,2 Mio DM haben wir nicht erhalten und nicht verlangt. Vertrag und Nachauftrag wurden nach Bewertung durch den beauftragten Architekten, sowie den von der finanzierenden Bank beauftragten externen Bausachverständigen vergeben als Pauschalvertrag. Ihm lag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, der den Leistungsumfang genau bestimmte. Die von uns erbrachten Bauleistungen sind im Rahmen einer ausführlichen Betriebsprüfung untersucht und steuerlich anerkannt worden, Zahlungen nur nach Freigabe durch Architekt und Bauexperten der Bank nur nach Baufortschritt geleistet worden.

2. Sie schreiben: „Mit einem großen Teil des übrigen Geldes polierte der Wellmann-Clan eigene Privatimmobilien auf. Auf den Rechnungsadressen standen etwa der Fliednerweg 12, ein Grundstück von Wellmanns Ehefrau, die Schmargendorfer Straße 13 sowie die Feuerbachstraße 26, zwei Immobilien von Wellmann-Schwager Michael Schöne. Auch dessen Vater profitierte: In die Bundesallee 55 ... wurden ebenfalls für den Kudamm bestimmte Baustoffe geliefert.“ Dazu stelle ich fest: Die Rechnungen richteten sich an unsere Baufirma und waren Lieferantenrechnungen an uns. Die von Ihnen genannten Rechnungen wurden von der Baufirma bezahlt aus dieser zustehenden Geldern, nicht von der Gesellschaft des Objektes Kurfürstendamm 12 und 15 oder von Herrn Wellmann. Die Baustoffe waren für die genannten Baustellen bestimmt. Auch diese Vorgänge wurden geprüft im Rahmen der Betriebsprüfung und führte letztlich zu keinerlei Beanstandungen. In die Bundesallee 55 wurden keine für den Kudamm bestimmte Baustoffe geliefert.

3. Soweit Sie schreiben im Zusammenhang mit der Unterbeauftragung der Fa. Refi-Bau, Herr Kind sei mein Geschäftspartner, stelle ich fest: Als die Fa. Refi-Bau beauftragt wurde, war Herr Kind aus der Gesellschaft ausgeschieden

Berlin, den 11. Februar 2003

RA Johannes Eisenberg für

Dr. Michael Schöne

Anm. d. Red.: Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck von Gegendarstellungen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, verpflichtet.

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