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Gemeinsam bauen: Wer sparen will, braucht gute Nerven

Gemeinschaftliches Bauen birgt Streitpunkte, doch auch ein Mehr fürs Geld.

Gemeinschaftliches Bauen gehört zu den Trends moderner Quartiersentwicklung. Das Projekt Hausbau wird damit auf mehrere Schultern verteilt. Allerdings funktioniert das nur, wenn finanzielle und bauliche Vorstellungen der künftigen Bauherren übereinstimmen.

Eine gängige Variante sind Bauherrengruppen, Zusammenschlüsse von Privatleuten, die gemeinsam ein Bauprojekt verwirklichen wollen. „Das Grundstück stellt in der Regel die Kommune bereit“, erläutert Joachim Lölhöffel vom Wohnbund Frankfurt am Main, einem bundesweit aktiven Verein zur Förderung alternativer Wohnformen. In der Regel fragen die Interessenten bei der Kommune ein freies Grundstück an und beauftragen anschließend einen Architekten. Den weiteren Verlauf bestimmen dann die Gruppenmitglieder mit.

Gemeinsam genutzte Flächen wie Spiel- und Parkplätze oder der Partyraum sind eine Sache, auf die sich alle verständigen müssen. Das erfordert ein stabiles Nervenkostüm, denn ohne Stress geht es nicht ab. „Die Gruppe muss sich zusammenraufen. Das kostet Zeit und Energie“, sagt Lölhöffel.

Als unschätzbaren Vorteil gemeinsamen Bauens benennt Klaus Kellhammer vom Verband Privater Bauherren in Berlin (VPB) dagegen die Möglichkeit, individuelle Vorstellungen kostengünstig in guter Qualität in Stein zu setzen. Gruppenmitglieder legen seiner Erfahrung nach sowohl Wert auf eine ansprechende Architektur als auch auf eine energie- und umweltfreundliche Bauweise. Die Kosten sinken zudem, weil weder Makler noch Bauträger bezahlt werden. Außerdem hilft der gemeinsame Materialeinkauf, die Kasse der Bauherren zu schonen. Der große Diskussionsbedarf schreckt jedoch viele Interessenten ab.

Das gesparte Geld lässt sich in Projekte investieren, die einer allein kaum stemmen kann, die aber den Standard erhöhen. Lölhöffel spricht von „Mehrwert“ in Form von Solaranlagen, kleinen Blockheizkraftwerken oder Elektromobilität. Dafür gibt es nach Auskunft der staatlichen KfW-Bank unter Umständen Zuschüsse vom Staat. Wohnbund und VPB empfehlen aber auch, das Geld zum Teil in einen professionellen Projektmanager zu investieren. Er moderiert, wenn es Streit gibt, berät fachlich und kontrolliert Abläufe und Abrechnungen.

So kommen Baugruppenmitglieder dann unter dem Strich doch kaum billiger weg als Nachbarn, die auf die übliche Weise einen Bauträger beauftragt haben. Denn die Fachleute legen marktübliche Kosten zugrunde. Einen Festpreis für das einzelne Haus gibt es nicht, die genaue Kalkulation entsteht laut VPB erst im Zuge der Planungen. Wem es zu teuer wird, der kann allerdings aussteigen.

Neben dem finanziellen biete die Gemeinschaft auch einen sozialen Rückhalt, sagt Lölhöffel. „Man hat Nachbarn auf der gleichen Wellenlänge.“ Das Konzept eigne sich für Wohnprojekte von Senioren, Familien und Behinderten. Damit knüpfe es an die Wurzeln alternativer Wohnprojekte der 70er Jahre an, wie den Wohngemeinschaften.

Den Kommunen kommt eine Schlüsselrolle zu, weil sie zum einen die Grundstücke verkaufen, zum anderen Planungsvorgaben machen. „Sie entscheiden, ob Wohnungen und Büros, Kindergärten, Seniorenwohnungen oder Geschäfte entstehen sollen oder stecken das energetische Konzept ab“, erläutert Kellhammer.

Eine weitere Variante auf dem Weg zum Eigenheim sind Bauherrengemeinschaften. Sie kaufen oft nur ein Grundstück oder einen Altbau mitten in der Stadt, um die Immobilie auf Vordermann zu bringen und dort gemeinsam zu wohnen. Das Prinzip ist mit dem der Bauherrengruppe vergleichbar.

Arbeit, Zeit und Engagement verlangt auch die dritte Variante gemeinsamen Bauens: die Genossenschaft. Bundesweit gibt es rund 390 mit zusammen 820 000 Wohnungen. Meist sind es große, seit Jahren etablierte Vereinigungen. Neugründungen kommen selten vor. „Es gibt wenig Initiativen, weil in der Anfangsphase viel Eigenkapital und Förderung erforderlich ist“, sagt Monika Kegel vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) in Berlin.

Genossenschaften sind allerdings gesetzlich reglementiert. Ihr Zweck ist klar umrissen: „Versorgung mit Wohnraum, wobei auch soziale und kulturelle Belange zum Tragen kommen.“ Grundsätzlich reichen drei Personen zur Gründung. Jedes Mitglied ist mit sofort zahlbaren Geschäftsanteilen beteiligt. Die Höhe hängt vom geplanten Projekt ab. Bei Abstimmungen in der Mitgliederversammlung gilt der Grundsatz „ein Mann, eine Stimme“. (dpa)

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