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Immobilien: Gesetz und Toleranz

Wer ein Haus errichten will, braucht eine Baugenehmigung . Nach Fertigstellung des Rohbaus sowie des Hauses erfolgen „Abnahmen“ durch die Behörden.

Wer ein Haus errichten will, braucht eine Baugenehmigung . Nach Fertigstellung des Rohbaus sowie des Hauses erfolgen „Abnahmen“ durch die Behörden. Laut Architekt Hubertus Negwer geht das meist gut, obwohl Gesetzesübertretungen beliebt sind. So wird im Dachgeschoss gerne geschummelt, um die Wohnräume höher zu gestalten. Auch keine Seltenheit: der nicht genehmigte Ausbau eines Kellers zum Vollgeschoss. Ein klassischer Fall: Der drei Meter große Abstand zum Nachbargrundstück wird nicht eingehalten. Abrissverfügungen sind dann nicht auszuschließen. Oft nicht, weil die Behörden, sondern wenn Nachbarn darauf drängen.

Beipiel: Ein Wohnungseigentümer hatte seinen HobbyRaum im Dach mit Küche, Dachterrasse und Gauben zu Wohnraum umgebaut. Darüber gab es Streit mit Miteigentümern, die per Gerichtsurteil den „Rückbau“ des Daches erzwangen.

Ein Investor bekam eine Genehmigung zur Errichtung eines fünfgeschossigen Geschäftshauses in einer Baulücke. Die Baukolonnen zogen schon ab, nachdem das Erdgeschoss fertig ist - das kurz darauf von einem Discounter gemietet wurde. Die weniger rentablen Ob ergeschosse wurden nicht erstellt. Ärgerlich für die Behörden, die einen solchen „Flachmann“ nicht genehmigt hätten. Aber zwingen können sie den Investor zur Fertigstellung des Hauses nicht.

Jahrelang dauerte der Streit um nicht genehmigte Geschosse beim Mosse-Palais am Leipziger Platz. Am Ende musste der Investor einen Teil der Etagen wieder abbauen. ball

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