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Immobilien: Graffiti als laufender Posten Gericht: Mieter müssen für Beseitigung zahlen

Kosten für die Beseitigung von Graffiti sind Betriebskosten und können damit vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden – zumindest dann, wenn so häufig geschmiert wird, dass die Arbeiten regelmäßig erledigt werden müssen. Zu diesem Urteil kam in dieser Woche das Amtsgericht Mitte.

Kosten für die Beseitigung von Graffiti sind Betriebskosten und können damit vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden – zumindest dann, wenn so häufig geschmiert wird, dass die Arbeiten regelmäßig erledigt werden müssen. Zu diesem Urteil kam in dieser Woche das Amtsgericht Mitte. Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihren Anteil an den Beseitigungskosten nicht zahlen wollen, da sie ihrer Ansicht nach unter Instandsetzung zu buchen seien – und damit Sache des Vermieters. Das Gericht urteilte allerdings: Seien keine Verursacher der Grafitis zu ermitteln und haftbar zu machen und müssten Reinigungen oder Anstriche laufend beziehungsweise regelmäßig erledigt werden, dann seien die Rechnungen dafür Teil der Betriebskosten.

Allerdings handelt es sich bei dem Spruch nur um ein Urteil der ersten Instanz. Der Berliner Mieterverein weist außerdem darauf hin, dass es in den vergangenen Jahren mehrere Richtersprüche gegeben habe, die die Mieter davon freistellten, für die Beseitigung von Graffiti zu bezahlen. Dazu rät man Betroffenen, ihre Betriebskostenabrechnungen genau darauf zu prüfen, ob die Arbeiten wirklich kontinuierlich und regelmäßig erledigt werden. Tsp

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