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Bauen kostet. Der Erwerb eines Grundstücks auch – und die Steuer darauf steigt in vielen Bundesländern.

©  Schwäbisch Hall

Grunderwerbsteuer: Käufer als Goldesel

Der Berliner Senat hat sich auf eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer von fünf auf sechs Prozent geeinigt. Das Vorhaben stößt auf Kritik in der Wohnungswirtschaft.

Die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs Prozent am 1.1.2014 durch die Große Regierungskoalition in Berlin wird von der Wohnungswirtschaft mit deutlichen Worten kritisiert. „Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Miet- und Kaufpreise für Wohnungen in Berlin wundert es uns, dass der Berliner Senat die Wohnungsmärkte mit einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer weiter belasten will“, ließ Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), erklären. Der Ausschuss gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der Branche.

Berlin hatte die Grunderwerbsteuer bereits im vergangenen Jahr von 4,5 auf 5 Prozent erhöht; zuvor war diese Steuer zum 1. Januar 2007 von 3,5 auf 4,5 Prozent gestiegen. „Preiserhöhungen um über siebzig Prozent innerhalb von sieben Jahren sind enorm“, sagte Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter des gleichnamigen Immobilienunternehmens, zur geplanten Grunderwerbsteuererhöhung. „Kaum eine Branche würde sich das trauen, selbst der Preis für Heizöl ist in diesem Zeitraum ,nur’ um sechzig Prozent gestiegen.“

Die Grunderwerbsteuer war mit Verweis auf Steuervereinfachungen unter Abschaffung diverser Ausnahme- und Begünstigungsregelungen vor dreißig Jahren aufkommensneutral mit bundesweit einheitlich zwei Prozent eingeführt worden. 1997 wurde sie schlagartig auf 3,5 Prozent erhöht – dies entspricht einer Steigerung um 75 Prozent – und blieb dann bis 2006 auf diesem Stand. Als die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer überging, gab es in vielen Ländern kein Halten mehr. Allein Bayern und Sachsen waren positive Ausnahmen.

In Schleswig-Holstein wird die Steuer nun zum 1. Januar 2014 auf 6,5 Prozent angehoben. Damit setzt sich das nördlichste Bundesland vorerst an die Spitze aller Länder. „Der Wettlauf um die höchsten Steuersätze ist weiterhin in vollem Gange und muss nun endlich beendet werden“, sagte Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), „die Sonderregeln für die Grunderwerbsteuer im Länderfinanzausgleich sollten daher abgeschafft werden.“ Der Bundes sollte dazu die Gesetzgebungsbefugnis wieder an sich ziehen oder zumindest den Steuersatz durch Bundesrecht deckeln. „Höhere Grunderwerbsteuern erschweren den Erwerb von Wohneigentum und stehen dem Ziel die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen entgegen“, sagte Kießling.

Der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg und der Landesverband Berlin/Brandenburg des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. kritisierte das Vorhaben des Berliner Senats ebenfalls: „Mit dieser 20-prozentigen Erhöhung würde aus Sicht der Verbände der an Fahrt aufnehmende und dringend benötigte Wohnungsbau ins Stocken geraten. Investoren würden somit abgeschreckt werden bzw. die Kosten auf Mieter und Käufer übertragen.“ Letztlich werden von der Grunderwerbsteuererhöhung vor allem die „Kleinen“ getroffen, so die Verbände und Vereine unisono: zum Beispiel junge Familien, die als „Schwellenhaushalte“ mit geringen Budgets erstmals Privatimmobilien zur Eigennutzung erwerben wollen.

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