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Immobilien: Heiße Büros verboten

Urteil: höchstens 26 Grad zulässig

Mieter von Gewerbeimmobilien haben ein Recht darauf, dass in ihren Büros die Raumtemperatur nicht über 26 Grad klettert. Einzige Ausnahme: Auch draußen herrscht hochsommerliche Wärme mit mehr als 32 Grad. Dies entschieden die Richter am Bielefelder Landgericht. Erstritten hatte das Urteil eine Anwaltskanzlei aus Gütersloh. Die Rechtsanwälte hatten 1999 mehrere Geschosse in einem Neubau gemietet. In den Räumen kletterte das Thermometer allerdings auf 32 Grad, obwohl es an der freien Luft deutlich kühler war. Nach Angaben des Klägers sei in der Kanzlei ein „Treibhauseffekt“ entstanden, dem auch nicht durch das Öffnen von Fenstern beizukommen gewesen sei. Das Gebäude verfüge über große Fensterflächen und sei vor der Sonneneinstrahlung nur durch einfache, außen angebrachte Jalousien geschützt. Nach dem Gerichtsurteil ist es jetzt Aufgabe des Vermieters oder des Bauträgers, für erträgliche Temperaturen in den Räumen zu sorgen. Wie die Betroffenen dieses Ziel erreichen, ob durch den Einbau einer Klimaanlage oder durch andere SonnenschutzSysteme, bleibt ihnen überlassen. ball

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