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Immobilien: Heizen mit Maß

Haben Mieter einen Anspruch auf Geräte, die den Energieverbrauch exakt erfassen können?

WAS STEHT INS HAUS?

Ich bin Mieter einer Zweizimmerwohnung. Die in der Wohnung befindlichen Heizkörper sind mit Verdunstungsmessgeräten ausgestattet. Da die Wohnung eine gute Wärmedämmung besitzt, drehe ich in der Heizperiode nur den Heizkörper im Wohnzimmer auf, während die Heizkörper in Küche, Bad und Schlafzimmer geschlossen bleiben. Trotzdem wurde in allen Räumen ein Verbrauch angezeigt, der dazu führte, dass ich in den letzten drei Jahren für die nicht genutzten Heizkörper 278,54 Euro Heizleistung bezahlen musste. Habe ich als Mieter Anspruch auf ordnungsgemäße Messgeräte?

WAS STEHT IM GESETZ?

Befindet sich im Haus eine Zentralheizung, dann gehört es zu den Pflichten des Vermieters, für eine ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung zu sorgen. Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, sind für die Verteilung der Heizkosten besondere Bestimmungen zwingend. Danach muss der Vermieter darauf achten, dass der Verbrauch der Mieter und Nutzer an Wärme und ggf. Warmwasser anteilig erfasst und ausgewiesen wird. Hierzu muss der Vermieter die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung versehen, was die Mieter zu dulden (und zu bezahlen) haben. Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler zu verwenden. Sie müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Hierüber haben sachverständige Stellen zu entscheiden, deren Eignung durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bestätigt wurde. Dabei müssen die Ausstattungen für das jeweilige Heizsystem geeignet sein und vor allem so angebracht werden, dass ihre technisch einwandfreie Funktion gewährleistet ist. In diesem Rahmen bleibt die Wahl der Ausstattung dem Eigentümer und Vermieter überlassen. Der Mieter hat somit keinen Einfluss darauf, welche Geräte zur Verbrauchserfassung an den Heizkörpern angebracht sind. Er hat aber einen Anspruch darauf, dass die Geräte funktionieren.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Die nach dem Verdunstungsprinzip arbeitenden Heizkostenverteiler tragen im Gehäusedeckel eine Ampulle, die mit einer Messflüssigkeit gefüllt ist. Die Ampulle wird über den Skalen-Nullpunkt hinaus mit der sog. Kaltverdunstungsvorgabe überfüllt, weil auch ohne aufgedrehten Heizkörper Flüssigkeit verdunstet. Der Witterungsverlauf ist in den Jahren nicht immer gleich, somit verändert sich auch die Menge der Kaltverdunstung. Daher kann sich auch bei unbenutzten Heizkörpern eine Verbrauchsanzeige ergeben. Das führt aber nicht automatisch zu nennenswerten Mehrkosten. Denn die Heizkostenverteiler messen keinen Verbrauch, sondern nur einen Verhältniswert, der durch Vergleich mit den Werten der anderen Mieter die zu tragenden Heizkosten ergibt. In der Regel wird damit eine erhöhte Kaltverdunstung ausgeglichen.

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