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Holzdecken im Altbau: Sind so kleine Füßchen

Holzdecken im Altbau dämmen meist kaum gegen Trittschall. Aber wann ist das ein Baumangel?

WAS STEHT INS HAUS?

Vor etwa drei Monaten ist über uns ein neuer Mieter eingezogen – und wenn die Kinder unserer neuen Nachbarn auf dem langen Flur toben, wackeln bei uns fast die Wände. Nahezu alle Trittgeräusche können von uns problemlos wahrgenommen werden. Wir möchten nun wissen, ob es sich um einen Schallschutzmangel an der Decke handeln könnte. Uns interessiert außerdem, welchen Schallschutz wir in unserer Altbauwohnung erwarten dürfen und mit welchen Maßnahmen die Schalldämmqualität der Decke verbessert werden kann. Ab wann handelt es sich um ruhestörenden Lärm?

WAS STEHT IM GESETZ?

Eine Wohnungstrenndecke hat neben der räumlichen Begrenzung die Aufgabe zu erfüllen, Lärm und Geräusche aus der Nachbarwohnung so abzudämpfen, dass diese in der eigenen Wohnung zwar noch wahrgenommen werden können, aber nicht störend sind. Je nachdem, wann die Konstruktion errichtet wurde, muss die Decke selbst ein Mindestmaß an Luftschall- und Trittschallschutz bieten. Die hierfür maßgebende Norm ist die DIN 4109. Handelt es sich um traditionelle Geschossdecken, die vor der Einführung dieser Norm gebaut wurden und bisher unverändert blieben, sind mindestens übliche Schallschutzwerte für solche Konstruktionen einzuhalten. Traditionelle Holzbalkendecken erfüllen zwar knapp die Anforderungen an den Mindestluftschallschutz der gültigen DIN, sie haben jedoch nahezu kein Trittschalldämpfungsmaß, so dass Schritte auf den Fußbodendielen in der darunterliegenden Wohnung fast immer wahrnehmbar sind: Fehlt die Trittschalldämpfung, wird jede impulsartige Kraft als Körperschall in die Massivbauteile des Gebäudes übertragen. Der Schallschutz einer alten Holzbalkendecke ist technisch allerdings mangelhaft, wenn der Fußbodenaufbau verändert oder gar die normalerweise enthaltene Schlackeschüttung herausgenommen wurde. In diesem Fall verliert die alte Deckenkonstruktion ihren Bestandsschutz. Nach der Bauordnung sind nach der Veränderung dann die Mindestwerte der gültigen Schallschutznorm (DIN 4109) einzuhalten.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Ist im Neubau der Schallschutz zu gering, sind dafür häufig Trittschallbrücken im Fußbodenaufbau verantwortlich. Werden die Mindestschallschutzwerte nach DIN 4109 unterschritten, sind das bauliche Mängel. Störende Schallübertragungen bei alten Holzbalkendecken sind dagegen in der Regel kein Baumangel. Der Lärm kann aber verringert werden, wenn man zum Beispiel ein bis zwei Lagen Teppich im Spielbereich der Kinder verlegt. Eine abgehängte Decke kann die Dämmung ebenfalls verbessern. Werden übrigens nachträglich Bodenfliesen auf einer Holzdecke verlegt, sollte man eine Trittschalldämmung einbauen, da sonst der Krach noch größer wird. Aber in keinem dieser Fälle handelt es sich um ruhestörenden Lärm, so dass sich ein Rechtsstreit nur lohnt, wenn Sie bestimmte Anforderungen im Mietvertrag vereinbart haben.

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