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Seit Anfang 2015 müssen Arbeitnehmer in Deutschland pro Stunde mindestens 8,50 Euro brutto erhalten – auch in Architekturbüros.

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Honorare für Architekten: EU für Unterbietungswettbewerb beim Planen

Kommission verklagt Deutschland wegen Mindesthonoraren für Architekten.

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, sieht sie in den Vorgaben zu Mindest- und Höchsthonoraren einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Aus Sicht der Kommission behindert die Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit durch ihre verbindlichen Mindestsätze: Gäbe es die Mindestsätze nicht, so die EU-Argumentation, würden sich mehr aus -und inländische Büros in Deutschland niederlassen – dies komme der Wirtschaft und dem Wettbewerb zugute.

Binnenmarkt-Kommissarin Elzbieta Bienkowska betonte, das Anbieten von Dienstleistern solle erleichtert werden, so dass Verbraucher mehr Auswahl und niedrigere Preise bekämen. Die Kommission stößt sich vor allem an den Mindesthonoraren: Architekten und Ingenieure könnten bestimmte Preise für ihre Dienstleistungen in Deutschland nicht unterbieten.

Widerstand kam auch von der Bundesarchitektenkammer

Beim deutschen Europaabgeordneten Markus Ferber stieß die Klage auf scharfe Kritik. „Das Vorgehen der Kommission ist unverantwortlich“, erklärte der CSU-Abgeordnete. „Sie will Qualität und Sicherheit auf dem Altar des schrankenlosen Wettbewerbs opfern.“ Architekten und Ingenieure erbrächten sensible Leistungen, für die sie auch haften müssten. Da gehe es nicht allein um Preiswettbewerb, sondern auch „um die Bewahrung eines Mindestmaßes an Qualität“.

Widerstand kam auch von der Bundesarchitektenkammer. Die Honorarordnung habe sich seit vielen Jahren bewährt, erklärte sie. „Sie garantiert höchste Qualität, sorgt für ein hohes Verbraucherschutzniveau und ist gleichzeitig ein System mit hoher Kostentransparenz“. Die Kommission verkenne, dass es nicht um Wettbewerbsbeschränkung gehe.

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, wies darauf hin, dass die Zahl der Architekturbüros in Deutschland von 35 021 (2008) auf über 41 117 (2014) gestiegen sei. Dies belege, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) kein Hindernis darstelle, sich hier niederzulassen. Ein Preiswettbewerb bei Planungsleistungen verfehle das Ziel einer guten Planung.

(mit dpa)

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