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Wirtschaft: IBB vergibt Baugeld nach neuen Regeln

Berliner Häuslebauer müssen sich auf veränderte Förderkonditionen einrichten.Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat ihre Richtlinien zur Vergabe zinsverbilligter Kredite rückwirkend zum 20.

Berliner Häuslebauer müssen sich auf veränderte Förderkonditionen einrichten.Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat ihre Richtlinien zur Vergabe zinsverbilligter Kredite rückwirkend zum 20.Mai modifiziert.Sie verspricht kürzere Bearbeitungszeiten und eine größere Zahl geförderter Projekte - dafür steigen aber die Zinsen.

"Der Senat will mehr Eigenheime und Eigentumswohnungen fördern, hat aber die Mittel nicht im gleichen Umfang aufgestockt", begründet IBB-Sprecher Uwe Sachs die Zinserhöhung.Unverändert bleibt aber die Einkommensstaffelung.Den größten Zinssprung haben Antragsteller der "besten" Förderklasse zu verkraften: 2,5 Prozent zahlen sie fürs IBB-Baugeld, statt bisher 2,1 Prozent.In den übrigen Einkommensklassen steigen die Zinsen um 0,1 Prozent.Einzige Ausnahme: Die Förderklasse 2 wird um 0,1 Prozent billiger.In der "schlechtesten" Förderklasse 11 zahlt der Häuslebauer 4,5 Prozent.Gelindert wird die Zinserhöhung durch die Erhöhung der "Auszahlungskurse": Statt 97 Prozent des Darlehens überweist die IBB nun 98 Prozent.Vorteilhaft außerdem: Die IBB verspricht kürzere Bearbeitungszeiten von "nur" zwei Monaten."Geld für die Förderung ist ausreichend vorhanden", sagt der zuständige IBB-Abteilungsleiter Hellmar Riedrich; 430 Mill.DM liegen im Fördertopf.

Ein Beispiel: Einer vierköpfigen Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 DM gewährt die IBB für den Hausbau oder Kauf ein Darlehen über 360 000 DM mit einem Eingangszinssatz von 2,3 Prozent.Dieser ist deshalb so günstig, weil für jedes der zwei zum Haushalt gehörenden Kinder 0,5 Prozent zusätzlich abgezogen werden.Inklusive Tilgung und Verwaltungskosten zahlt die Beispielfamilie 1300 DM monatlich für das IBB-Geld.Angesichts der derzeit günstigen Angebote kann die gewährte Summe für den Erwerb eines Reihenhauses in Berlin ausreichen.Dies gilt nicht für freistehende Einfamilienhäuser.Sie kosten im Westen der Stadt im Mittel 580 000 DM, im Osten 400 000 DM.Der Käufer einer solchen Immobilie muß sich für die Restsumme dann einen gewöhnlich verzinsten Zusatzkredit beschaffen oder entsprechend mehr Eigenkapital einsetzen.

Bisher noch nicht entschieden ist, inwiefern auch höhere Einkommensbezieher in den Genuß verbilligten Baugeldes kommen.Im Gespräch ist die Überschreitung der bestehenden Einkommensgrenzen um 200 Prozent.Wie hoch die Zinsen für IBB-Kredite für diese Besserverdienende sein werden, ist noch nicht bekannt.Zunächst muß das Berliner Abgeordnetenhaus über diesen Teil des Förderprogrammes entscheiden.Geklärt dagegen ist das Schicksal der Eigenheimzulage.Sie wird vom Bund gewährt.Deren Grundbetrag von 5000 DM wird acht Jahre lang ausgezahlt, wandert nun aber als Sondertilgung des Kredits direkt aufs Konto der IBB."Das führt zu einer vorzeitigen Entschuldung und ist deshalb durchaus positiv für den Eigenheimer", kommentiert Sachs diese Neuerung.In anderen Bundesländern ist sie schon länger üblich.

Nähere Informationen erteilt das IBB-Beratungszentrum.Dessen neue Anschrift lautet: Bundesalle 210, Ecke Nachodstraße, Telefon: 21250.Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 8 Uhr bis 15 Uhr, donnerstags 8 Uhr bis 18 Uhr, freitags 8 Uhr bis 13 Uhr.

CHRISTOF HARDEBUSCH

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