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Immobilien: Im Ernstfall muss man handelnWer seine Zinsen nicht mehr zahlen kann, sollte mit der Bank reden

Viele Darlehensnehmer überlegen vor dem Erwerb einer Immobilie ganz genau, ob sie Zinsen und Tilgung für das Baugeld langfristig aufbringen können. Einige spielen gedanklich auch den Fall von Erwerbslosigkeit oder Krankheit durch.

Viele Darlehensnehmer überlegen vor dem Erwerb einer Immobilie ganz genau, ob sie Zinsen und Tilgung für das Baugeld langfristig aufbringen können. Einige spielen gedanklich auch den Fall von Erwerbslosigkeit oder Krankheit durch. Und trotzdem passiert es immer wieder, dass ein Haushalt die monatlichen Raten nicht mehr aufbringen kann. Das zeigen auch die jüngsten Statistiken: Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien sind in den letzten zwei Jahren auf Rekordniveau. Was aber tun, wenn man seine Raten nicht mehr zahlen kann?

Im Fall von wirtschaftlichen Engpässen sollten sich die Immobilieneigentümer an einen Makler wenden. Denn ein guter Händler ermittelt rasch den Verkaufspreis der Immobilie. Der Makler muss ja nicht erfahren, dass sich der Verkäufer in einer finanziellen Schieflage befindet. Und wenn der Makler innerhalb von kürzester Zeit einen Kaufinteressenten findet, muss der Eigenheimbesitzer ja nicht unbedingt sofort verkaufen.

Der Vorteil der Maßnahme liegt darin, dass der überschuldete Eigentümer den am Markt erzielbaren Preis seiner Immobilie erfährt. Das ist wichtig, denn zu viele überschuldete Haushalte stellen sich nicht der Realität am Markt. Sie haben falsche Vorstellungen über den Wert ihres Eigentums und erfahren zu spät, dass der Verkaufserlös nicht einmal zur Schuldentilgung ausreicht.

Und noch eins ist wichtig bei einer drohenden Überschuldung: Bevor der Darlehensnehmer die erste Rate nicht mehr bezahlt, sollte er seine Bank aufsuchen und das Problem schildern. Dann können Gläubiger und Schuldner gemeinsam über Lösungen nachdenken. Unter Umständen ist das Geldhaus bereit, die im Vertrag vereinbarte Rückzahlung des Kredits für einige Zeit auszusetzen. Auch eine Veränderung des Darlehenskonditionen sind nicht ausgeschlossen. Hat die Hausbank den Immobilienkredit gewährt, ist auch eine kurzfristige Überbrückung des Zahlungsengpasses durch einen Dispositionskredit zu erwägen. Allerdings erhöht das die finanzielle Belastung zusätzlich.

Solche Zugeständnisse wird die Bank nur ein Mal machen. Gerät der Kreditnehmer erneut mit seinen Raten in Rückstand, wird die Banker kein Auge mehr zudrücken. Spätestens bei der dritten säumigen Überweisung wird das Geldhaus die Zwangsversteigerung einleiten. Dann muss man mit hohen Verlusten rechnen, denn auf einer Auktion akzeptieren die Zwangsverwalter auch Mindestgebote. Diese liegen meistens weit unter dem Kaufpreis der Immobilie. Max Herbst

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