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Immobilien: Urteile zum Mietrecht

Laubsauger bleiben erlaubtErgeben Messungen des Lärmpegels an einem Sportplatz, dass die Geräuschbelästigungen für die Anwohner oberhalb der für ein Wohngebiet zulässigen Werte liegen, so muss der Betreiber der Anlage Lärm mindernde Maßnahmen treffen. Allerdings kann er nicht dazu verpflichtet werden, die für die Instandhaltung der Anlage notwendigen Arbeiten mit Laubsaugern, Grastrimmern oder Freischneidern auf die Zeiten von werktags 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr zu beschränken.

Laubsauger bleiben erlaubt

Ergeben Messungen des Lärmpegels an einem Sportplatz, dass die Geräuschbelästigungen für die Anwohner oberhalb der für ein Wohngebiet zulässigen Werte liegen, so muss der Betreiber der Anlage Lärm mindernde Maßnahmen treffen. Allerdings kann er nicht dazu verpflichtet werden, die für die Instandhaltung der Anlage notwendigen Arbeiten mit Laubsaugern, Grastrimmern oder Freischneidern auf die Zeiten von werktags 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr zu beschränken. (VwG für das Saarland, 5 K 7/08) büs

Kein Video bei Vandalismus

Auch wenn es in einem Aufzug eines Mietshauses zu Vandalismus gekommen ist, hat der Eigentümer des Hauses nicht das Recht, eine Videokamera im Lift zu installieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter stehe dem entgegen, so das Kammergericht Berlin. Eine solche Überwachungskamera sei nur dann gerechtfertigt, wenn damit erhebliche Beschädigungen oder Verunreinigungen verhindert werden könnten. Das Recht der Mieter, nicht überwacht zu werden, sei größer. (AZ: 8 U 83/08) büs

Betriebskosten abrechnen

Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen die Abrechnung bis zum 31. Dezember an den Mieter schicken. Sind Vorauszahlungen vereinbart, muss mindestens einmal jährlich eine Abrechnung erfolgen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Hält der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht ein, muss der Mieter die Nachforderungen nicht zahlen. Die Betriebskostenabrechnung unterliegt laut Bundesgerichtshof (BGH) bestimmten Formalien. dpa

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