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Internetverträge: Umzug kein Grund für Kündigung

Wer nicht ausschließen kann, demnächst umzuziehen, sollte nur Internetverträge mit kurzer oder gar keiner Laufzeit abschließen.

Das schränke zwar die Auswahl an Angeboten ein und sei meist teurer, bringe aber die Sicherheit, am Ende nicht zwei Verträge zahlen zu müssen, wenn der alte DSL- oder Kabelanbieter am neuen Wohnort kein Internet schalten kann, sagt die Juristin Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Hintergrund für den Ratschlag ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, AZ: III ZR 57/10). Demnach haben Internetkunden mit langfristigen Verträgen auch dann kein Sonderkündigungsrecht, wenn das Unternehmen am neuen Wohnort kein Internet anbieten kann. Auch bei einem Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen gelte nichts anderes. Der Vertrag könne nicht gekündigt werden, wenn die Gründe dafür „dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen“. Geklagt hatte ein Mann, der im Mai 2007 einen Zweijahresvertrag mit einem DSL-Provider abgeschlossen hatte. Im November 2007 war er jedoch an einen Ort umgezogen, an dem der Provider keinen DSL-Anschluss bieten konnte.

„Es ist nicht unbedingt lebensnah, was die Richter festgestellt haben“, kritisiert Gabriele Emmrich. So eine langfristige Planung sei oft nicht machbar. Allerdings gebe es zumindest einen Hoffnungsschimmer für betroffene Verbraucher: Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) setzten sich die Verbraucherschützer dafür ein, dass ein Sonderkündigungsrecht unter den oben beschriebenen Umständen in den Gesetzestext aufgenommen wird, so die Juristin. „Wir fordern außerdem, dass eine Mindestvertragslaufzeit auf maximal zwölf Monate begrenzt werden sollte.“ dpa/Tsp

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