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Wird saniert, müssen die Kosten nach Eigentumsanteilen umgelegt werden.

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Jahresabrechnung: Dem Verwalter auf die Finger sehen

Wohnungseigentümer sollten die Jahresabrechnung gut prüfen. Denn mitunter verbergen sich in dem Papier teure Fehler. Ein Überblick über typische Fallstricke.

Viele Wohnungseigentümer bekommen derzeit Einladungen zur Jahresversammlung. Dabei legen die Verwalter die Abrechnung für das vergangene Jahr vor. Hier lohnt ein kritischer Blick. Denn nicht immer sind alle Angaben korrekt, erklärt der Verein Wohnen im Eigentum aus Bonn. Häufige Fehler im Überblick:

Verteilungsschlüssel
Bei Sanierungsmaßnahmen werden die Kosten nicht immer richtig verteilt. Statt sie gestaffelt nach Eigentumsanteilen umzulegen, werden sie häufig gleichmäßig auf die Wohneinheiten verteilt. Eigentümer kleiner Wohnungen zahlen zu viel. Wie die Kosten richtig verteilt werden, steht in der Teilungserklärung.

Kostenzuordnung

Grundsätzlich muss jeder Eigentümer die Kosten für sein Sondereigentum allein tragen, für das Gemeinschaftseigentum anteilig. Wo die Grenze verläuft, ist oft nicht klar. So gehören Fenster zum Gemeinschaftseigentum, trotzdem müssen nach manchen Teilungserklärungen Kosten der Instandhaltung die Eigentümer zahlen. Bei größeren Reparaturen lohnt es sich, in der Teilungserklärung nachzulesen, wer die Kosten tragen muss.

Budgetgrenzen

Verwalter dürfen das von der Eigentümerversammlung für bestimmte Maßnahmen beschlossene Budget ohne Genehmigung nicht überschreiten. Ohne Eigentümerbeschluss dürfen sie Ausgaben nur bei Notmaßnahmen wie einem Wasserrohrbruch veranlassen. Da die einzelnen Maßnahmen in der Jahresabrechnung meist nicht aufgeführt sind, zeigt nur die Überprüfung der Rechnungen beim Verwalter, ob es hier Fehler gibt. (dpa)

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